EUROPA E-BU Komfort: 28,05 € monatlich
Das berechnete Beispiel versichert 1.000 € monatliche BU-Rente bis 65. Der Zahlbeitrag enthält Überschüsse; vor deren Verrechnung beträgt der Tarifbeitrag 46,75 € monatlich.
Buchführung, Lohnabrechnung und die Vorbereitung von Steuererklärungen verlangen Sorgfalt und Konzentration. Eine BU für Steuerfachangestellte schützt das Einkommen bei bedingungsgemäßer gesundheitlicher Einschränkung des Berufs. Zwei konkrete Beispiele zeigen die Bandbreite verschiedener Ausgangssituationen: 28,05 € monatlich für eine angestellte Fachkraft und 50,23 € für ein Ausbildungsprofil mit höherer BU-Rente.

Das berechnete Beispiel versichert 1.000 € monatliche BU-Rente bis 65. Der Zahlbeitrag enthält Überschüsse; vor deren Verrechnung beträgt der Tarifbeitrag 46,75 € monatlich.
Das Ausbildungsbeispiel für Steuerfachangestellte umfasst 1.500 € monatliche BU-Rente bis 67. Es trägt den Berechnungsstand Januar 2025.
EUROPA-Profil: Geburtsdatum 01.10.2001, Beginn 01.10.2026, angestellt, Nichtraucher, Berufsausbildung mit kaufmännischem Abschluss, mindestens 75 % Büro- oder Aufsichtstätigkeit und keine Führung von mindestens fünf Vollzeitkräften. Ohne garantierte Leistungsdynamik und ohne Karriere-X-Paket; berechnet am 13.09.2026. Die Überschüsse sind nicht garantiert. Premium mit AU-Leistung ergibt für dieselben Angaben 29,40 € Zahlbeitrag.
Die Baloise BU wird inzwischen unter der Marke Helvetia angeboten; der Risikoträger des Produkts ist die Baloise Lebensversicherung AG Deutschland. Das ältere Ausbildungsbeispiel bleibt als solches gekennzeichnet. Die beiden Preise bilden keine Rangliste: Alter, beruflicher Status, Rentenhöhe und Berechnungsstand unterscheiden sich. Für Ihren eigenen Vergleich sollten diese Vorgaben übereinstimmen.
Steuerfachangestellte bearbeiten in Kanzleien unter anderem Buchhaltungen und Lohnabrechnungen, unterstützen bei Abschlüssen und Steuererklärungen und prüfen Bescheide. Der konkrete Anteil dieser Aufgaben kann erheblich variieren. Eine Stelle in der laufenden Finanzbuchhaltung ist anders zu beschreiben als eine Rolle mit vielen Mandantenterminen oder zusätzlicher Teamleitung.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie Ihre tatsächliche Tätigkeit und den erreichten Abschluss nennen. Der Beruf Steuerberater setzt eine andere Qualifikation und Stellung voraus. Besondere Tarifregelungen für selbstständige Steuerberater oder andere Kammerberufe gelten deshalb nicht automatisch für angestellte Steuerfachkräfte.
Wählen Sie im BU-Rechner das zutreffende Berufsbild. Ein vermeintlich ähnlicher Eintrag wie Steuerberater kann zu einem anderen Beitrag führen, ist aber keine korrekte Grundlage für das Angebot einer Steuerfachangestellten.
Fortbildungen sollten zusätzlich erfasst werden, wenn sie den Abschluss oder die Aufgaben verändern. Entscheidend ist nicht nur der Lehrgangsname, sondern die daraus entstandene berufliche Situation.
Die Arbeit in einer Steuerkanzlei ist mehr als das Eingeben von Zahlen. Sachverhalte müssen verstanden, Belege zugeordnet und Ergebnisse plausibilisiert werden. Gleichzeitig laufen unterschiedliche Mandate und Termine. Eine Erkrankung kann diese Fähigkeiten beeinträchtigen, ohne dass jede alltägliche Tätigkeit unmöglich wird.
Ein anschaulicher Fall: Eine Steuerfachangestellte kann nach einer Erkrankung noch kurze Gespräche führen, verliert aber bei komplexen Abrechnungen rasch die Konzentration und kann ihre üblichen Aufgaben nicht mehr zuverlässig erledigen. Ob die vereinbarte BU-Schwelle erreicht ist, muss anhand der medizinischen Befunde und des konkreten Berufsbilds geprüft werden.
Der Schutz ist nicht darauf beschränkt, dass die Erkrankung durch den Arbeitsplatz verursacht wurde. Umgekehrt lösen beruflicher Stress oder viele Überstunden allein noch keine Rentenleistung aus. Entscheidend bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen und die Bedingungen des Vertrags.
| Vertragsmerkmal | Nutzen für den Kanzleiberuf |
|---|---|
| Verzicht auf abstrakte Verweisung | Der Schutz soll nicht allein wegen eines theoretisch möglichen anderen Berufs entfallen. |
| Nachversicherungsrechte | Die BU-Rente kann bei passenden Ereignissen mit dem Einkommen wachsen. |
| Teilzeitregelung | Die Bewertungsgrundlage bei reduzierter Arbeitszeit wird nachvollziehbar. |
| Arbeitsunfähigkeitsleistung | Ein zusätzlicher Leistungsweg bei längerer Krankschreibung kann vereinbart werden. |
| Leistungsdynamik | Eine vereinbarte Rentensteigerung wirkt während eines laufenden Leistungsfalls. |
Diese Punkte sollten jeweils mit ihren Voraussetzungen betrachtet werden. Eine AU-Leistung ist beispielsweise nicht dasselbe wie Krankentagegeld und folgt eigenen Nachweisregeln. Eine Nachversicherung kann Fristen und Rentenobergrenzen enthalten. Entscheidend ist daher die konkrete Ausgestaltung, nicht nur das Vorhandensein eines Schlagworts in einer Vergleichsliste.
Der Ratgeber zu BU-Bedingungen hilft, die wichtigsten Vertragsbestandteile systematisch zu lesen.
Während der Ausbildung ist das Einkommen meist noch begrenzt. Trotzdem sollte die spätere Entwicklung berücksichtigt werden. Eine BU, die sich nach dem Berufseinstieg sinnvoll erhöhen lässt, kann eine passende Grundlage schaffen. Das Baloise-Beispiel mit 1.500 € Rente zeigt eine konkrete Beitragskonstellation während der Ausbildung, ersetzt aber keine aktuelle Prüfung Ihres Alters und Gesundheitszustands.
Fragen Sie bei einem Ausbildungsangebot, welche Tätigkeit bei der Leistungsprüfung zugrunde liegt und welche Erhöhungsmöglichkeiten nach erfolgreichem Abschluss bestehen. Wichtig sind die zulässige Anfangsrente und die später erreichbare Gesamtrente. Eine kleine Anfangsabsicherung ohne geeignete Ausbauoption kann bei einem steigenden Bedarf an Grenzen stoßen.
Eine reduzierte Einstiegsprämie muss ausdrücklich als solche erkennbar sein. Lassen Sie sich auch dann den späteren Beitrag zeigen. Der BU-Ratgeber für Auszubildende und Studenten erläutert diese Grundentscheidung ausführlicher.
Teilzeit, Elternzeit oder eine Fortbildung können den Kanzleialltag verändern. Für die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu prüfen, wie solche Situationen geregelt sind. Der frühere Vollzeitberuf ist nicht in jeder Vertragsfrage automatisch der dauerhafte Bezugspunkt. Eine ausdrücklich beschriebene Teilzeitregelung kann deshalb relevant sein.
Steigt das Einkommen nach einer Fortbildung oder durch zusätzliche Verantwortung, sollten Sie den Rentenbedarf neu berechnen. Vergleichen Sie laufende private Ausgaben mit der versicherten Monatsrente. Eine Erhöhung erfolgt nicht allein dadurch, dass der Arbeitgeber mehr zahlt; sie muss über die vereinbarten Rechte oder einen neuen Antrag umgesetzt werden.
Bei einem späteren Wechsel in die selbstständige Steuerberatung kommen weitere Fragen hinzu. Dann sind unter anderem die betriebliche Organisation und die tatsächlich ausgeübte neue Tätigkeit einzuordnen. Ein bestehender Vertrag sollte zunächst geprüft und nicht allein wegen des neuen Titels ersetzt werden.
Bereiten Sie Ihren Ausbildungsstatus, den Abschluss, die Wochenstunden und die wichtigsten Tätigkeiten vor. Ergänzen Sie gewünschte Monatsrente, Endalter und vorhandene Absicherungen. So lässt sich ein Vergleich erstellen, der Ihren Kanzleiberuf tatsächlich abbildet.
Bei Gesundheitsfragen sollten die gefragten Zeiträume und Sachverhalte genau beachtet werden. Wenn frühere Behandlungen unklar sind, können Unterlagen angefordert werden, bevor ein Antrag ausgefüllt wird. Eine anonyme Risikovoranfrage zur BU kann bei Vorerkrankungen helfen, mögliche Konditionen verschiedener Gesellschaften zu prüfen.
Fordern Sie Angebote mit einheitlicher Rente und Laufzeit an. Lassen Sie Zusatzleistungen getrennt erläutern und vergleichen Sie Zahlbeitrag sowie Tarifbeitrag. Damit sehen Sie, welche Unterschiede auf dem versicherten Umfang beruhen und welche auf der jeweiligen Kalkulation des Anbieters.
Im berechneten EUROPA-Profil kostet E-BU Komfort 28,05 € monatlich nach Überschussverrechnung. Die Annahmen umfassen Alter 25, Nichtraucher, überwiegende Bürotätigkeit und 1.000 € BU-Rente bis 65. Der persönliche Beitrag kann nach Prüfung der individuellen Angaben abweichen.
Für eine 20-jährige Person in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten beträgt das Baloise-Beispiel 50,23 € monatlich für 1.500 € BU-Rente bis 67, mit Berechnungsstand Januar 2025. Es ist als Ausbildungsbeispiel zu verstehen und muss für einen heutigen Abschluss neu berechnet werden.
Nicht automatisch. Steuerfachangestellte und Steuerberater sind unterschiedliche Berufsprofile. Besondere Klauseln für Kammerberufe müssen ausdrücklich auf den versicherten Beruf anwendbar sein; sie lassen sich nicht allein wegen der Arbeit in einer Steuerkanzlei übertragen.
Eine Gehaltserhöhung ist ein guter Anlass, den eigenen Absicherungsbedarf zu prüfen. Ob und wie Steuerfachangestellte ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können, hängt von den Nachversicherungsrechten, Fristen und Grenzen des Vertrags ab.
Nennen Sie Ihren aktuellen Status als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter und die gewünschte Rente. Lassen Sie passende Angebote kostenlos und unverbindlich prüfen.
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