Mathematiker, Naturwissenschaftler und Techniker profitieren bei den meisten Versicherern von günstigen Risikoklassen - doch auch innerhalb dieser Berufsgruppe gibt es je nach konkreter Labor- oder Feldtätigkeit erhebliche Unterschiede. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt, worauf bei der Tarifwahl unabhängig von der konkreten Fachrichtung zu achten ist.
MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - eine sehr heterogene Berufsgruppe mit unterschiedlichen Risikoprofilen je nach konkreter Tätigkeit.
Zu den MINT-Berufen zählen unter anderem Mathematiker, Physiker, Chemiker, Biologen, Data Scientists, Statistiker sowie technische Fachkräfte in Forschung und Entwicklung. Informatiker und IT-Berufe werden oft ebenfalls zu MINT gezählt, haben aber wegen ihrer besonderen Marktrelevanz häufig eine eigene, gesonderte Betrachtung - mehr dazu im Ratgeber BU für Informatiker, der die Besonderheiten dieser stark nachgefragten Berufsgruppe im Detail behandelt.
Auch angrenzende Fachrichtungen wie Geowissenschaften, Materialwissenschaften oder Umwelttechnik lassen sich dem MINT-Bereich zuordnen, ebenso wie technische Fachkräfte, die nicht über ein klassisches Ingenieurstudium, sondern über eine naturwissenschaftliche oder technische Ausbildung in den Beruf eingestiegen sind. Diese begriffliche Weite macht deutlich, dass eine pauschale Aussage zur Risikoeinstufung "aller MINT-Berufe" wenig aussagekräftig ist - entscheidend bleibt immer die konkrete Tätigkeit im Einzelfall.
Auch technische Fachinformatiker, Laboranten mit spezialisierter Ausbildung und andere nicht-akademische MINT-Berufe profitieren grundsätzlich von denselben Prinzipien: Wer eine überwiegend geistige, kontrollierte Tätigkeit ausübt, wird in der Regel günstiger eingestuft als jemand mit hohem körperlichem oder unfallträchtigem Arbeitsanteil - unabhängig davon, ob ein akademischer Abschluss oder eine Berufsausbildung die Grundlage der Tätigkeit bildet. Diese Gleichbehandlung nach Tätigkeitsprofil statt nach formalem Bildungsweg gilt bei den meisten Versicherern durchgängig.
Diese Vielfalt an Fachrichtungen bedeutet auch eine große Bandbreite an tatsächlichen Tätigkeitsprofilen: Ein Mathematiker in der Finanzbranche arbeitet überwiegend am Computer, während ein Biologe in der Feldforschung regelmäßig unter freiem Himmel und unter körperlich anspruchsvolleren Bedingungen tätig sein kann. Diese Unterschiede sollten bei der Tarifwahl berücksichtigt werden, auch wenn alle genannten Berufe formal als "MINT" gelten.
Auch die Branche, in der ein MINT-Absolvent tätig wird, spielt eine Rolle: Wer in der Finanz- oder Versicherungsbranche als Mathematiker oder Statistiker arbeitet, hat in der Regel ein deutlich anderes Tätigkeitsprofil als jemand, der in der pharmazeutischen Forschung oder in einem geologischen Untersuchungsteam tätig ist. Für eine passgenaue Tarifwahl lohnt sich daher immer ein Blick auf die konkrete berufliche Tätigkeit, nicht nur auf die akademische Grundausbildung.
Die Tätigkeit ist überwiegend geistig und analytisch geprägt - ein Profil, das von den meisten Versicherern als geringes Risiko bewertet wird.
Die akademische Ausbildung und der analytische Charakter der meisten MINT-Tätigkeiten führen zu einer günstigen Grundeinstufung, ähnlich wie bei anderen akademischen Berufen etwa in der Ingenieurwissenschaft. Mehr zu den grundsätzlichen Faktoren, die den Beitrag beeinflussen, liefert der Ratgeber BU-Kosten im Überblick.
Ein wesentlicher Grund für diese günstige Einstufung liegt in der Vorhersehbarkeit des Arbeitsumfelds: Wer überwiegend am Schreibtisch oder in kontrollierten Laborumgebungen arbeitet, ist einem deutlich geringeren Unfallrisiko ausgesetzt als Berufsgruppen mit hohem Außendienst- oder Baustellenanteil. Versicherer bewerten dieses geringere Unfallrisiko in der Regel mit spürbar niedrigeren Beiträgen im Vergleich zu körperlich fordernden Berufen und honorieren damit die statistisch geringere Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls.
| Tätigkeitsprofil | Typische Einstufung |
|---|---|
| Reine Datenanalyse, Modellierung am Computer | günstig |
| Laborarbeit ohne Gefahrstoffe | günstig bis mittel |
| Laborarbeit mit Gefahrstoffen oder biologischen Erregern | mittel bis erhöht |
| Feldforschung unter schwierigen Bedingungen | erhöht |
Diese Tabelle zeigt exemplarisch, wie stark sich die Einstufung innerhalb der MINT-Berufsgruppe unterscheiden kann. Ein Datenanalyst in der Finanzbranche und ein Feldbiologe, der regelmäßig unwegsames Gelände unter widrigen Wetterbedingungen erkundet, tragen ein völlig unterschiedliches Risikoprofil, obwohl beide formal zu den MINT-Berufen zählen. Wer sich bei der eigenen Einstufung unsicher ist, sollte im Zweifel mehrere Anbieter vergleichen, da die genaue Bewertung einzelner Tätigkeitsmerkmale zwischen den Versicherern variieren kann und es keinen einheitlichen Marktstandard für alle MINT-Fachrichtungen gibt.
Deutsche Versicherer bewerten wissenschaftliche Tätigkeiten in der Regel unabhängig davon, ob die Forschungseinrichtung im In- oder Ausland liegt - entscheidend bleibt die konkrete Tätigkeit. Wer regelmäßig zwischen verschiedenen Standorten pendelt oder international forscht, sollte diesen Umstand bei der Antragstellung dennoch transparent angeben.
Auch der akademische Grad selbst - ob Bachelor, Master, Diplom oder Promotion - spielt für die Risikoeinstufung keine unmittelbare Rolle. Entscheidend bleibt stets die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit, unabhängig davon, welcher formale Abschluss zu ihr geführt hat. Zwei Personen mit identischer Tätigkeit, aber unterschiedlichem akademischen Grad, werden von den meisten Versicherern daher gleich eingestuft.
Wer mit gefährlichen Stoffen, biologischen Erregern oder unter schwierigen Feldbedingungen arbeitet, sollte diese Tätigkeit im Antrag besonders genau beschreiben.
Chemiker und Biologen, die regelmäßig mit gefährlichen Chemikalien, radioaktiven Substanzen oder biologischen Erregern arbeiten, tragen ein anderes Risikoprofil als Kollegen, die überwiegend theoretisch oder am Computer arbeiten. Auch Feldforscher - etwa Geologen, Umweltwissenschaftler oder Biologen im Freiland - sind teils erheblichen körperlichen Belastungen und Unfallrisiken ausgesetzt, die sich von einer reinen Labor- oder Bürotätigkeit deutlich unterscheiden.
Auch die Art des Geländes und die klimatischen Bedingungen bei Feldarbeit spielen eine Rolle: Wer regelmäßig in gebirgigem oder unwegsamem Gelände forscht, in extremen Klimazonen arbeitet oder auf Expeditionen in entlegene Regionen unterwegs ist, sollte diese Besonderheiten im Antrag transparent angeben. Manche Versicherer verlangen bei besonders risikoreichen Expeditionen zusätzliche Angaben oder schließen bestimmte extreme Aktivitäten explizit vom Versicherungsschutz aus - ein Punkt, der vor Vertragsabschluss unbedingt geklärt werden sollte.
Wer regelmäßig an Expeditionen in Polarregionen, Hochgebirgen oder anderen extremen Umgebungen teilnimmt, sollte dies bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versicherer erwähnen, statt diese Information erst im Rahmen der detaillierten Risikoprüfung preiszugeben. Eine frühzeitige, transparente Kommunikation verhindert spätere Missverständnisse und beschleunigt in der Regel den gesamten Antragsprozess.
Bei der Arbeit mit biologischen Erregern kann außerdem eine Infektionsklausel relevant werden, ähnlich wie sie auch für Ärzte und andere Heilberufe wichtig ist: Sie stellt ein behördliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz der Berufsunfähigkeit gleich, auch wenn objektiv noch Arbeitsfähigkeit bestünde. Wer in einem mikrobiologischen Labor oder in der Erregerforschung arbeitet, sollte diese Klausel bei der Tarifwahl gezielt prüfen und explizit beim Versicherer nachfragen, ob sie im gewählten Tarif enthalten ist. Mehr dazu im Ratgeber BU für Ärzte, der die Infektionsklausel ausführlich erläutert.
Auch der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen oder Erregern der höheren Sicherheitsstufen erfordert besondere Schutzmaßnahmen im Labor - für die Risikoeinschätzung durch den Versicherer ist relevant, mit welcher Sicherheitsstufe regelmäßig gearbeitet wird und wie umfangreich die eigenen Schutzvorkehrungen ausfallen. Wer in einem Hochsicherheitslabor der Stufe drei oder vier arbeitet, sollte diesen Umstand transparent im Antrag angeben, auch wenn moderne Sicherheitsstandards das tatsächliche Infektionsrisiko erheblich reduzieren und Unfälle in solchen Einrichtungen statistisch selten sind.
Wer nur gelegentlich im Feld oder mit Gefahrstoffen arbeitet, sollte diesen Anteil möglichst genau beziffern, statt die gesamte Tätigkeit pauschal als risikoreich erscheinen zu lassen. Eine differenzierte Angabe kann sich positiv auf die Einstufung auswirken, wenn der überwiegende Teil der Arbeitszeit tatsächlich risikoarm ist.
Eine befristete Anstellung spielt für die BU-Risikoprüfung in der Regel keine Rolle - entscheidend ist allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Viele MINT-Karrieren, insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, sind von befristeten Verträgen, Projektstellen und häufigen Institutionswechseln geprägt. Diese Unsicherheit im Beschäftigungsverhältnis sollte niemanden vom frühzeitigen Abschluss einer BU abhalten - Versicherer bewerten das individuelle Berufsrisiko unabhängig von der Vertragsform. Wer unsicher ist, wie die eigene Tätigkeit einzustufen ist, kann dies im Vorfeld über eine anonyme Risikovoranfrage klären lassen.
Gerade für Promovierende und Postdocs, die häufig zwischen verschiedenen Forschungseinrichtungen und teils auch zwischen verschiedenen Ländern wechseln, ist ein früher Vertragsabschluss besonders wertvoll: Ein einmal abgeschlossener BU-Vertrag bleibt auch bei einem Wechsel der Anstellung oder des Arbeitgebers unverändert bestehen, solange sich der grundsätzliche Charakter der Tätigkeit nicht wesentlich ändert. Wer dagegen erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Ausbildungsphase eine BU abschließen möchte, riskiert höhere Beiträge durch das dann höhere Eintrittsalter und ein größeres Risiko bereits bestehender gesundheitlicher Vorbelastungen.
Ein weiterer Aspekt betrifft den häufigen Wechsel zwischen universitärer Forschung und Industrietätigkeit, der in vielen MINT-Karrieren üblich ist: Wer nach einer Promotion in die freie Wirtschaft wechselt, sollte den bestehenden BU-Vertrag nicht automatisch kündigen, sondern zunächst prüfen, ob eine Anpassung der Rentenhöhe über die Nachversicherungsoption ausreicht. Ein Neuabschluss würde eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern und damit unnötige Risiken bergen, insbesondere wenn sich in der Zwischenzeit gesundheitliche Veränderungen ergeben haben, die im schlimmsten Fall sogar zu einer Ablehnung führen könnten.
Wer im Rahmen der wissenschaftlichen Laufbahn längere Auslandsaufenthalte plant, etwa für einen Forschungsaufenthalt oder eine internationale Kooperation, sollte vorab prüfen, ob der gewählte Tarif einen weltweiten Versicherungsschutz ohne regionale Einschränkung bietet und ob eine eventuell erforderliche ärztliche Untersuchung auch im Ausland durchführbar wäre.
Gerade bei mehrmonatigen Aufenthalten in Übersee oder an entlegenen Forschungsstationen sollte dieser Punkt frühzeitig mit dem Versicherer geklärt werden, um im Ernstfall keine unangenehme Überraschung bei der Leistungsprüfung zu erleben.
Neben dem allgemein wichtigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollten MINT-Fachkräfte mit Labor- oder Feldanteil auf eine präzise Tätigkeitsbeschreibung achten, da diese im Leistungsfall als Referenzpunkt für den Vergleichsberuf dient. Eine ausführliche Erklärung dieser zentralen Klausel liefert der Ratgeber Abstrakte und konkrete Verweisung erklärt. Eine vollständige Übersicht aller wichtigen Klauseln bietet der Ratgeber Die 17 wichtigsten BU-Klauseln im Detail.
Auch eine großzügige Nachversicherungsgarantie ist für MINT-Fachkräfte relevant, da sich Gehalt und Position - etwa beim Wechsel von einer wissenschaftlichen Qualifikationsphase in eine unbefristete Festanstellung in der Industrie - oft erheblich verändern. Wer beim Berufseinstieg deutlich mehr verdient als während einer vorherigen Promotions- oder Postdoc-Phase, sollte diese Gelegenheit nutzen, um die Rentenhöhe entsprechend anzupassen, ohne dafür eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen und ohne den bisherigen Vertrag komplett zu kündigen.
Wer während der Promotion oder Postdoc-Zeit bereits eine BU mit moderater Rentenhöhe abgeschlossen hat, profitiert später beim Berufseinstieg in die Industrie von einer besonders komfortablen Ausgangslage: Die Nachversicherungsoption erlaubt eine spürbare Erhöhung der Rente, ohne dass der inzwischen möglicherweise veränderte Gesundheitszustand erneut geprüft werden müsste. Diese Konstellation macht den frühen Abschluss während der wissenschaftlichen Ausbildungsphase besonders attraktiv, selbst wenn das damalige Einkommen noch vergleichsweise gering war und die Rentenhöhe entsprechend bescheiden ausfiel.
Labor-, Feld- und Büroanteile möglichst genau im Antrag angeben.
Wer mit biologischen Erregern arbeitet, sollte diese Zusatzklausel gezielt prüfen.
Für den Übergang von befristeter Qualifikationsphase in eine unbefristete Stelle wichtig.
Bei geplanten Auslandsaufenthalten im Rahmen der wissenschaftlichen Laufbahn besonders wichtig.
Diese begriffliche Weite macht deutlich, dass eine pauschale Aussage zur Risikoeinstufung schwierig ist - eine strukturierte Einordnung nach der tatsächlichen Tätigkeit ist immer der bessere Ausgangspunkt für die Tarifwahl. Eine allgemeine Übersicht zum sinnvollen Vergleich verschiedener Anbieter liefert der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen.
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Risikoprofilen je nach konkreter Tätigkeit.
Die Tätigkeit ist überwiegend geistig und analytisch geprägt, meist im Büro oder Labor unter kontrollierten Bedingungen ausgeübt.
Laborarbeit mit Gefahrstoffen und Feldforschung unter schwierigen klimatischen oder geografischen Bedingungen.
Die Befristung spielt für die Risikoprüfung keine Rolle - nur die tatsächliche berufliche Tätigkeit selbst zählt bei der Einstufung.
Ja, für alle, die mit biologischen Erregern arbeiten, etwa in der mikrobiologischen Forschung oder im Hochsicherheitslabor.
Ja, eine präzise Beschreibung von Büro-, Labor- und Feldanteilen wirkt sich positiv auf Einstufung und spätere Leistungsprüfung aus.
Nein, entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der formale Bildungsabschluss oder akademische Grad der Person.
Ein weltweiter Versicherungsschutz ohne regionale Einschränkung sollte vor solchen Aufenthalten unbedingt sichergestellt werden.
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