BU für Angestellte · Stand August 2026

Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt zwar in die gesetzliche Rentenversicherung ein - trotzdem reicht der gesetzliche Schutz bei Berufsunfähigkeit für die meisten Angestellten bei Weitem nicht aus. Dieser Ratgeber erklärt, warum, und worauf Angestellte bei der privaten Absicherung achten sollten - unabhängig von Branche, Position oder Gehaltsniveau.

Gesetzliche EM-Rente oft unzureichend ✓ Private BU als notwendige Ergänzung
Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber
6 Wochen
Krankengeld danach
bis zu 78 Wochen, ca. 70 % Brutto
Ø gesetzliche EM-Rente
rund 1.000 €/Monat
Anrechnung BU-Rente auf EM-Rente
keine
Grundprinzip

Warum Angestellte trotz gesetzlicher Rentenversicherung eine private BU brauchen

Kurzantwort

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt erst ein, wenn gar keine Tätigkeit mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist - nicht schon, wenn nur der bisherige Beruf wegfällt.

Viele Angestellte gehen davon aus, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Ernstfall automatisch für ausreichenden Schutz sorgen. Tatsächlich unterscheidet sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente grundlegend von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie prüft nicht, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch möglich ist, sondern ob irgendeine Tätigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt noch ausgeübt werden könnte. Ein gelernter Bürokaufmann, der wegen eines Rückenleidens keine sitzende Tätigkeit mehr ausüben kann, aber theoretisch noch eine leichte körperliche Arbeit verrichten könnte, geht bei der gesetzlichen Rente oft leer aus.

Diese Regelung betrifft insbesondere gut ausgebildete Angestellte mit höherem Einkommen besonders hart: Ihr Lebensstandard basiert auf einem Gehalt, das durch eine gesetzliche Rente von im Durchschnitt rund 1.000 Euro monatlich niemals annähernd ersetzt werden kann. Mehr zu den Grundlagen der BU im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung liefert der Ratgeber Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?.

Auch die berufliche Qualifikation spielt bei der Betrachtung eine Rolle: Wer eine spezialisierte Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, kann bei einer abstrakten Verweisung theoretisch auf fachfremde Tätigkeiten verwiesen werden, die dem eigenen Qualifikationsniveau kaum entsprechen. Ein Verzicht auf diese Klausel schützt gerade hochspezialisierte Angestellte davor, im Ernstfall auf einen deutlich schlechter bezahlten oder fachlich unpassenden Beruf verwiesen zu werden.

Ein weiterer Aspekt wird häufig übersehen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus, innerhalb derer mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Wer diese Wartezeit noch nicht erfüllt hat - etwa nach einem längeren Auslandsaufenthalt, einer Familienpause oder einem späten Berufseinstieg -, hat unter Umständen überhaupt keinen Anspruch auf die staatliche Leistung, selbst wenn er oder sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits seit Jahren als Angestellter arbeitet.

Auch innerhalb der Gruppe der Angestellten gibt es erhebliche Unterschiede beim tatsächlichen Bedarf: Alleinstehende ohne finanzielle Verpflichtungen benötigen oft eine andere Rentenhöhe als Alleinverdiener mit Familie und laufender Immobilienfinanzierung. Wer als einziger Ernährer der Familie arbeitet, sollte die BU-Rente so kalkulieren, dass sie auch die Fixkosten für Partner und Kinder mit abdeckt, nicht nur den eigenen unmittelbaren Lebensunterhalt.

Als grobe Orientierung für die richtige Rentenhöhe hilft ein Blick auf das eigene Nettoeinkommen sowie sämtliche laufenden Fixkosten - detaillierte Hinweise zur Berechnung liefert der Ratgeber Die wichtigsten Tipps zur BU, der auch auf typische Fehler bei der Bedarfsermittlung eingeht.

Zeitlicher Ablauf

Was bei einer längeren Erkrankung als Angestellter mit der BU passiert

ZeitraumWer zahltHöhe
Woche 1–6Arbeitgeber (Lohnfortzahlung)100 % des Gehalts
Woche 7–78Gesetzliche Krankenkasse (Krankengeld)ca. 70 % brutto, max. 90 % netto
Danach, bei anerkannter EMGesetzliche RentenversicherungØ rund 1.000 € monatlich
Parallel bei privater BUBU-Versicherervereinbarte BU-Rente in voller Höhe

Diese Übersicht zeigt eine kritische Lücke: Zwischen dem Ende des Krankengeldbezugs nach eineinhalb Jahren und einer möglichen Anerkennung der Erwerbsminderung können mehrere Monate ohne gesicherte Zahlung vergehen, insbesondere wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt wird und ein Widerspruchsverfahren nötig wird. Eine private BU mit angemessenem Prognosezeitraum und zügiger Leistungsprüfung kann diese Lücke deutlich verkürzen.

Besonders kritisch wird diese Übergangsphase, wenn parallel zur gesundheitlichen Belastung auch noch finanzielle Unsicherheit hinzukommt: Wer ohne private Absicherung dasteht, ist in dieser Zeit häufig auf Ersparnisse, Unterstützung durch Angehörige oder im schlimmsten Fall auf Sozialleistungen angewiesen. Eine private BU-Versicherung mit kurzem Prognosezeitraum von sechs Monaten kann bereits deutlich früher einsetzen als das Ende des Krankengeldbezugs und damit einen nahtlosen Übergang ohne finanzielle Lücke ermöglichen.

Kündigungsschutz während Krankheit beachten

Parallel zur finanziellen Absicherung sollten Angestellte auch wissen, dass eine länger andauernde Erkrankung unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, etwa eine personenbedingte Kündigung nach wiederholten oder sehr langen Fehlzeiten. Diese arbeitsrechtliche Dimension ist von der finanziellen Absicherung durch die BU zu unterscheiden, sollte aber bei der Gesamtplanung mitgedacht werden.

Wer als Angestellter zusätzlich über ein Krankentagegeld verfügt, sollte die Zusammenspiel mit einer möglichen Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU sorgfältig durchdenken: Beide Absicherungen greifen zeitlich teils ähnlich, sind aber rechtlich unabhängig voneinander zu betrachten. Eine gute Abstimmung verhindert sowohl Deckungslücken als auch unnötige doppelte Absicherung.

Zahlen zur Orientierung

Wie groß die BU-Lücke der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wirklich ist

Kurzantwort

Selbst bei voller Erwerbsminderung liegt die durchschnittliche gesetzliche Rente bei nur rund 1.000 Euro monatlich - für die meisten Angestellten reicht das nicht annähernd zum Leben.

Von diesem Betrag werden zusätzlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, sodass am Ende oft deutlich weniger übrig bleibt als für den Lebensunterhalt nötig wäre. Stiftung Warentest und andere unabhängige Institutionen empfehlen deshalb regelmäßig den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um diese strukturelle Lücke zu schließen. Wichtig: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sollte bei der Kalkulation der eigenen BU-Rentenhöhe nicht als wesentlicher Baustein eingeplant werden, da sie im Einzelfall auch komplett entfallen kann, wenn die strengen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Zusätzlich zur reinen Höhe ist auch die Antragsbearbeitung bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oft langwierig: Zwischen Antragstellung und endgültiger Entscheidung können mehrere Monate vergehen, und ein erster Ablehnungsbescheid ist keine Seltenheit. Wer dagegen Widerspruch einlegt, muss unter Umständen weitere Monate auf eine Entscheidung warten. Eine private BU mit klaren, zügig geprüften Leistungsvoraussetzungen kann diese Unsicherheitsphase erheblich verkürzen und finanzielle Engpässe frühzeitig abfedern.

Nach 2001 Geborene kennen den alten Schutz gar nicht mehr

Die frühere, eigenständige Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch die heutige, deutlich enger gefasste Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wer nach 1961 geboren wurde, hat ohnehin keinen Anspruch mehr auf die alte Regelung - für diese große Mehrheit der heutigen Angestellten ist private Vorsorge praktisch unverzichtbar.

Auch die Höhe der gesetzlichen Rente hängt stark vom bisherigen Versicherungsverlauf ab: Wer erst spät ins Berufsleben eingestiegen ist, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Teilzeitbeschäftigung aufweist oder unterbrochene Erwerbsbiografien hat, muss mit einer noch niedrigeren Erwerbsminderungsrente rechnen als der Durchschnittswert. Ein Blick in die eigene Renteninformation, die jährlich von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird, gibt einen ersten Anhaltspunkt für die individuell zu erwartende Höhe - dort ist üblicherweise auch eine Schätzung der Erwerbsminderungsrente ausgewiesen.

Wer diese Renteninformation regelmäßig prüft, kann frühzeitig erkennen, wie groß die individuelle Versorgungslücke tatsächlich ausfällt, und die eigene BU-Rentenhöhe entsprechend anpassen. Diese jährliche Übersicht liefert damit eine gute, kostenlose Grundlage für die persönliche Bedarfsplanung, ohne dass eine aufwendige eigene Berechnung nötig wäre.

Häufige Verwechslung

Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Kurzantwort

Nein. Die private BU-Rente ist eine Summenversicherung und wird unabhängig von anderen Einkünften in voller vereinbarter Höhe ausgezahlt.

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird zwar Arbeitseinkommen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit angerechnet - nicht aber eine private BU-Rente, da diese nicht als Erwerbseinkommen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Wer sowohl die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als auch für die private BU-Rente erfüllt, erhält also beide Leistungen parallel und ungekürzt - ein wichtiger Unterschied, der bei der Bedarfsplanung oft übersehen wird.

Diese fehlende Anrechnung gilt grundsätzlich auch für andere Einkunftsarten: Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder eine betriebliche Altersvorsorge mindern die private BU-Rente ebenfalls nicht. Die BU-Rente ist als Summenversicherung konzipiert und unterscheidet sich damit fundamental von bedarfsorientierten Sozialleistungen, bei denen eigenes Vermögen oder Einkommen regelmäßig angerechnet wird. Dieser Umstand macht die private BU zu einem besonders verlässlichen Baustein der individuellen Absicherung, da die vereinbarte Summe unabhängig von der sonstigen finanziellen Situation ausgezahlt wird.

Auch bei der Steuer ergeben sich unterschiedliche Regelungen für beide Leistungsarten: Während die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mit einem bestimmten Besteuerungsanteil zu versteuern ist, gilt für die private BU-Rente meist nur der deutlich niedrigere Ertragsanteil. Wer beide Leistungen gleichzeitig bezieht, sollte die steuerlichen Auswirkungen im Zusammenspiel betrachten, da sich beide Einkünfte gegenseitig auf den persönlichen Steuersatz auswirken können. Mehr zu den steuerlichen Details liefert der Ratgeber BU von der Steuer absetzen, der auch auf die Besonderheiten bei kombiniertem Rentenbezug eingeht.

Praxis-Tipp

Worauf Angestellte bei der BU-Tarifwahl besonders achten sollten

Realistische Rentenhöhe

Am Nettoeinkommen orientieren, nicht an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Sicherheitsnetz.

Großzügige Nachversicherung

Gehalt und Position verändern sich im Berufsleben oft deutlich - eine Anpassungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung ist wichtig.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Zählt für jede Berufsgruppe, ist aber gerade bei spezialisierten Angestelltenberufen entscheidend.

Beruf präzise beschreiben

Anteile von Bürotätigkeit, Reisetätigkeit und eventueller Führungsverantwortung im Antrag genau angeben.

Eine vollständige Übersicht aller wichtigen Klauseln, die bei jedem BU-Vertrag geprüft werden sollten, liefert der Ratgeber Die 17 wichtigsten BU-Klauseln im Detail.

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt betrifft die betriebliche Situation: Manche Arbeitgeber bieten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch eine BU-Absicherung an, häufig zu vergünstigten Gruppenkonditionen. Diese betrieblichen Angebote können eine sinnvolle Ergänzung sein, sollten aber kritisch geprüft werden: Häufig sind die Bedingungen weniger flexibel als bei individuell abgeschlossenen Verträgen, und der Schutz endet in der Regel automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Wer den Arbeitgeber wechselt oder sich selbstständig macht, verliert damit unter Umständen den gesamten Versicherungsschutz und muss sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen, was bei zwischenzeitlich neuen Vorerkrankungen problematisch werden kann.

Eigenständiger Vertrag bietet mehr Sicherheit

Wer langfristig planen möchte, sollte eine eigenständige, arbeitgeberunabhängige BU-Versicherung einer rein betrieblichen Lösung vorziehen oder zumindest ergänzend abschließen. So bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Jobwechsel, einer Kündigung oder dem Schritt in die Selbstständigkeit vollständig erhalten, ohne dass eine neue Risikoprüfung notwendig wird und ohne dass Beitragsstillstände oder Deckungslücken entstehen.

Ein durchschnittliches Angestelltenverhältnis in Deutschland dauert heute deutlich kürzer als noch vor einigen Jahrzehnten - Jobwechsel, befristete Anstellungen und Umstrukturierungen sind Normalität geworden. Diese berufliche Flexibilität spricht zusätzlich für eine eigenständige BU-Absicherung, die unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber über die gesamte Erwerbsbiografie hinweg zuverlässig Bestand hat, ganz gleich wie oft sich die berufliche Station im Laufe der Jahre ändert.

Differenzierung

Welche Angestelltengruppen bei der BU besonders gefährdet sind

Nicht jede Angestelltentätigkeit trägt dasselbe Risiko. Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, gilt statistisch als risikoärmer als jemand mit hohem körperlichem Arbeitsanteil. Trotzdem sollte niemand die eigene Situation vorschnell als "sicher" einstufen: Psychische Erkrankungen sind berufsübergreifend die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und treffen Büroangestellte ebenso wie Handwerker. Eine differenzierte Betrachtung nach konkreter Berufsgruppe - etwa für Ingenieure, Informatiker oder Dienstleistungsberufe - findet sich in den jeweils eigenen Ratgebern zu diesen Berufsgruppen.

Für Selbstständige gelten dabei nochmals andere Voraussetzungen als für Angestellte - sie zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und haben damit oft überhaupt keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Mehr dazu im Ratgeber BU für Selbstständige.

AngestelltengruppeTypisches Risikoprofil
Klassische Bürotätigkeitüberwiegend geistig geprägt, geringeres körperliches Risiko
Außendienst, hoher Reiseanteilzusätzliches Unfallrisiko durch häufige Fahrten
Führungspositionen mit hohem Druckerhöhtes Risiko psychischer Belastung
Schichtarbeitzusätzliche gesundheitliche Belastung durch unregelmäßigen Rhythmus

Wer in Schichtarbeit oder mit unregelmäßigen Arbeitszeiten beschäftigt ist, sollte diesen Umstand im Antrag ebenfalls präzise angeben, da er sich auf die Risikoeinstufung auswirken kann. Unregelmäßige Arbeitszeiten gelten bei manchen Versicherern als zusätzlicher Risikofaktor, da sie mit einer höheren gesundheitlichen Belastung in Verbindung gebracht werden - insbesondere im Hinblick auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen, die langfristig zu chronischen Beschwerden führen können.

Häufige Fragen

BU für Angestellte: die wichtigsten Antworten

Brauchen Angestellte überhaupt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist bei weitem nicht ausreicht und strengere Voraussetzungen hat als eine private BU-Versicherung.

Was passiert in den ersten Wochen einer Erkrankung, bevor die BU einsetzt?

Sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach bis zu 78 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse.

Wird die BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nein, beide Leistungen werden unabhängig voneinander und in voller Höhe ungekürzt gezahlt.

Worauf sollten Angestellte beim BU-Tarif achten?

Realistische Rentenhöhe, großzügige Nachversicherung und der Verzicht auf abstrakte Verweisung gehören zu den wichtigsten Prüfpunkten.

Sind bestimmte Angestelltengruppen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders gefährdet?

Ja, körperlich fordernde Berufe stärker als reine Bürotätigkeiten - psychische Erkrankungen betreffen aber alle Berufsgruppen gleichermaßen.

Lohnt sich eine betriebliche BU-Absicherung über den Arbeitgeber?

Als Ergänzung ja, aber wegen des Wegfalls bei Jobwechsel sollte zusätzlich immer auch ein eigenständiger, arbeitgeberunabhängiger Vertrag bestehen.

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