LV 1871 Golden BU
Die LV 1871 beschreibt beispielsweise verschiedene Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten. Welche davon verfügbar und sinnvoll sind, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab.
Ein Jobverlust macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch überflüssig. Gerade ein späterer beruflicher Neustart kann auf intakte Arbeitskraft angewiesen sein. Wenn der Beitrag vorübergehend schwer zu tragen ist, sollten Stundung, Reduzierung und Beitragsfreistellung mit ihren jeweiligen Folgen verglichen werden. Eine vorschnelle Kündigung kann Schutz beenden, der nach einer neuen Erkrankung nur schwer wieder erreichbar wäre.
Ein privater BU-Vertrag endet grundsätzlich nicht allein dadurch, dass die versicherte Person arbeitslos wird. Die vertraglichen Pflichten, insbesondere die Beitragszahlung, bleiben bestehen. Für einen späteren Leistungsfall ist zu prüfen, welcher Beruf nach einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Erwerbsleben maßgeblich ist.
Arbeitslosigkeit selbst löst keine BU-Rente aus. Die Versicherung schützt nicht allgemein vor fehlenden Stellen oder einer betrieblichen Kündigung, sondern vor den vereinbarten gesundheitlichen Folgen für die Berufsausübung. Wer arbeitslos und zugleich gesundheitlich erheblich eingeschränkt ist, muss diese beiden Sachverhalte getrennt prüfen.
Regelungen zum Ausscheiden aus dem Berufsleben, zur Beitragszahlung und zur Wiederaufnahme gehören zusammen. Die aktuelle Produktwerbung ersetzt nicht die Bedingungen Ihres Vertrags.
Eine neue berufliche Tätigkeit kann später weitere Fragen auslösen. Der Ratgeber BU und Berufswechsel hilft, mögliche Mitteilungen und Auswirkungen auf die Einstufung einzuordnen.
Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Eingriffe in den Vertrag. Eine Stundung verschiebt die Zahlung. Eine Reduzierung kann Beitrag und Rente senken. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Versicherung ohne laufende Beiträge mit der nach den Bedingungen möglichen reduzierten Leistung weitergeführt; bei unzureichenden Werten kann der Schutz entfallen.
| Möglichkeit | Entlastung | Wichtigste Folge |
|---|---|---|
| Beitragsstundung | Zahlungen werden verschoben. | Rückzahlung und mögliche Zinsen klären. |
| Beitragsreduzierung | Laufender Beitrag wird kleiner. | Versicherte Rente kann sinken. |
| Beitragsfreistellung | Laufende Zahlung entfällt. | Schutz kann stark reduziert werden oder entfallen. |
| Kündigung | Vertragliche Zahlung endet. | Der betreffende Versicherungsschutz wird beendet. |
Fragen Sie nach einer schriftlichen Berechnung für Ihren Vertrag. Allgemeine Beispiele sagen nicht, welche beitragsfreie Rente sich bei Ihrem bisherigen Verlauf ergibt. Besonders bei noch jungen Verträgen kann die verbleibende Leistung gering sein.
Die LV 1871 beschreibt beispielsweise verschiedene Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten. Welche davon verfügbar und sinnvoll sind, hängt von den konkreten Voraussetzungen ab.
Bei einer vereinbarten Stundung werden fällige Beiträge zeitlich verschoben. Der Schutz kann nach der Vereinbarung weiterbestehen, während die Beiträge später nachzuzahlen sind. Klären Sie die maximale Dauer, eine mögliche Verzinsung und die Art der Rückzahlung. Auch die Behandlung offener Beiträge bei einem Leistungsfall sollte verständlich sein.
Die LV 1871 nennt für ihre Stundungsmöglichkeit einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Daraus folgt keine automatische Zusage für jeden Altvertrag oder jede Situation. Die Voraussetzungen und die tatsächliche Vereinbarung müssen geprüft werden.
Angenommener Monatsbeitrag
Angenommene Stundungsdauer
Aufgeschobene Beiträge ohne mögliche Zinsen
Das ist ein Rechenmodell, kein Tarifangebot. Es macht sichtbar, dass die Belastung nicht verschwindet. Wenn nach dem Wiedereinstieg zusätzlich 35 Euro monatlich zurückgezahlt würden, wäre der angenommene Rückstand nach zwölf Monaten ausgeglichen. Ob eine solche Ratenzahlung möglich ist, muss vereinbart werden.
Eine Stundung passt daher eher zu einem absehbaren zeitlichen Engpass als zu einem Beitrag, der dauerhaft nicht tragbar ist.
Eine vorübergehende Beitragsänderung ist nur dann gut planbar, wenn auch der Rückweg geklärt ist. Fragen Sie vor der Umstellung, innerhalb welcher Frist die ursprüngliche Rente wiederhergestellt werden kann und welche Voraussetzungen dafür gelten. Eine erneute Gesundheitsprüfung kann je nach Gestaltung relevant werden.
Dokumentieren Sie außerdem, ob zwischenzeitliche Dynamiken oder Nachversicherungsrechte betroffen sind. Eine Wiederaufnahme mit derselben Monatsrente bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche ursprünglichen Entwicklungsmöglichkeiten unverändert geblieben sind. Die schriftliche Vereinbarung sollte diese Punkte nachvollziehbar beantworten.
Wenn Sie wieder Arbeit haben, prüfen Sie zeitnah die vereinbarte Rückkehr. Ein übersehener Termin kann die spätere Wiederherstellung erschweren. Warten Sie nicht erst auf eine neue gesundheitliche Einschränkung, um sich mit den Bedingungen zu beschäftigen.
Nach einer Kündigung müsste neuer Schutz zu den dann geltenden Bedingungen beantragt werden. Ein höheres Eintrittsalter, neue Beschwerden oder ein anderes Tätigkeitsprofil können die Möglichkeiten verändern. Ein früher problemlos abgeschlossener Vertrag lässt sich deshalb nicht automatisch später zum gleichen Preis und mit derselben Annahme wiederherstellen.
Vergleichen Sie vor einer Kündigung die tatsächlichen Alternativen. Eine kurzfristige Beitragsentlastung ist wichtig, sollte aber gegen die Folgen für den langfristigen Schutz abgewogen werden. Der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen erläutert weitere Prüfungen vor diesem Schritt.
Einfach die Lastschrift zurückzugeben oder Beiträge nicht mehr zu zahlen, ist keine abgestimmte Vertragsänderung. Sprechen Sie eine tragbare Lösung rechtzeitig mit dem Versicherer ab.
Bei einer an eine Altersvorsorge gekoppelten BU können zusätzlich beide Vertragsbestandteile betroffen sein. Die Seite Rürup-BUZ und separate BU zeigt, weshalb eine Kombination bei Beitragsänderungen besondere Fragen aufwirft.
Eine private BU-Rente und Leistungen wegen Arbeitslosigkeit folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen kann Einkommen relevant sein; bei anderen Leistungen stehen beispielsweise Versicherungszeiten und Verfügbarkeit im Vordergrund. Übertragen Sie deshalb keine pauschale Aussage zur Anrechnung auf sämtliche Leistungsarten.
Wenn Sie zugleich gesundheitlich eingeschränkt sind und Leistungen beantragen, sollten die Angaben gegenüber den beteiligten Stellen sachlich zusammenpassen. Welche Tätigkeit möglich ist und in welchem Umfang, kann in verschiedenen Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Die private BU-Prüfung wird dadurch nicht automatisch ersetzt.
Für den beruflichen Neustart lohnt sich eine erneute Bedarfsübersicht. Haben sich feste Ausgaben, familiäre Verpflichtungen oder die geplante Laufzeit verändert? Nutzen Sie dafür den BU-Bedarfsrechner. Ein möglicherweise erforderlicher Zusatzvertrag sollte erst nach Prüfung vorhandener Erhöhungsrechte angefragt werden.
Unser Formular kann bei einer neuen oder ergänzenden Absicherung helfen. Eine Stundung oder Änderung Ihres bestehenden Vertrags muss dagegen anhand dieses Vertrags mit dem zuständigen Versicherer vereinbart werden. So bleibt klar, welcher nächste Schritt Ihr konkretes Problem tatsächlich löst.
Arbeitslosigkeit allein ist kein BU-Leistungsfall. Eine Rente setzt die vereinbarten gesundheitlich bedingten Einschränkungen voraus. Der bestehende Vertrag kann während der Arbeitslosigkeit grundsätzlich weiterlaufen.
Sie verschiebt grundsätzlich die Zahlung, erlässt den Beitrag aber nicht. Ob Zinsen entstehen und wie zurückgezahlt wird, richtet sich nach der Vereinbarung. Lassen Sie die spätere Belastung schriftlich berechnen.
Das sollten Sie nicht voraussetzen. Die Leistung kann deutlich sinken oder je nach Vertragswert entfallen. Prüfen Sie außerdem, wie und innerhalb welcher Fristen die ursprüngliche Absicherung wiederhergestellt werden kann.
Wenn nach Prüfung Ihres bestehenden Vertrags eine neue oder zusätzliche Absicherung benötigt wird, können Sie hier Angebote anfragen. Vorhandene Rechte und die langfristige Bezahlbarkeit werden dabei in den Vergleich einbezogen.
Für wen möchten Sie ein Angebot?
Möchten Sie ein Angebot für sich selbst oder für eine andere Person, z. B. Kinder oder Partner?
Bitte eine Beziehung auswählen.
Bitte den Namen angeben.
{{ istAndereePerson ? ('Wie ist ' + d.fuerWenName + ' beruflich tätig?') : 'Wie sind Sie beruflich tätig?' }}
{{ istAndereePerson ? ('Angaben zu ' + d.fuerWenName) : 'Ihre Angaben zur Person' }}
Bitte Beruf, Geburtsdatum und Raucherstatus angeben.
{{ istAndereePerson ? ('Gewünschter Schutz für ' + d.fuerWenName) : 'Ihr gewünschter Schutz' }}
Bitte beide Felder ausfüllen.
Wer soll das Angebot erhalten?
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben (z. B. name@beispiel.de).
Bitte alle Felder ausfüllen.
Fast geschafft
Bitte PLZ, Ort, Straße und Telefonnummer angeben.
Bitte der Datenschutzerklärung zustimmen.
{{ fehler }}
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir vergleichen die passenden Tarife und melden uns in Kürze mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen.