Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen die schlechteste Option - vor allem, wenn sie ohne eine gesicherte Alternative erfolgt. Es gibt fast immer bessere Wege.
In den meisten Fällen nicht, ohne vorher eine Alternative gesichert zu haben. Nach der Kündigung erlischt der Schutz sofort, ein neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung.
Wird eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt, erlischt der Versicherungsschutz sofort und vollständig. Ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter - oder überhaupt ein neuer BU-Schutz - erfordert dann eine erneute Gesundheitsprüfung. Sind in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme aufgetreten, und sei es auch nur eine Bagatellerkrankung, kann dies beim Neuabschluss zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall zu einer kompletten Ablehnung führen.
Besonders kritisch ist dieses Risiko, weil sich der eigene Gesundheitszustand oft schleichend verändert, ohne dass es der betroffenen Person selbst unmittelbar bewusst wird. Wer seinen bestehenden BU-Schutz kündigt, ohne zuvor einen neuen, gleichwertigen Vertrag gesichert zu haben, geht damit ein erhebliches, oft unterschätztes Risiko ein.
Viele Versicherer bieten Beitragsstundung oder eine Herabsetzung der versicherten Rente an. Beide erhalten den grundsätzlichen Versicherungsschutz, statt ihn entfallen zu lassen.
Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen - etwa durch Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Kurzarbeit - bieten viele Versicherer Alternativen zur vollständigen Kündigung an. Eine Beitragsstundung setzt die Zahlungspflicht für einen begrenzten Zeitraum aus, ohne den Vertrag zu beenden. Eine Herabsetzung der versicherten Rente reduziert den Beitrag, indem die Absicherungshöhe verringert wird - der grundsätzliche Versicherungsschutz bleibt dabei aber erhalten.
Beide Optionen haben gegenüber einer Kündigung einen entscheidenden Vorteil: Der Vertrag mit dem ursprünglich vereinbarten Gesundheitszustand bleibt bestehen. Nach Überwindung der finanziellen Engpasssituation lässt sich die Rente bei vielen Anbietern später wieder anheben, teils sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Der neue Vertrag muss vollständig abgeschlossen und policiert sein, bevor der alte gekündigt wird. Zusaetzlich zaehlt nicht nur der Beitrag, sondern vor allem die Bedingungsqualität.
Wer tatsächlich zu einem anderen, besser passenden BU-Anbieter wechseln möchte, sollte den neuen Vertrag zuerst vollständig abschließen und policieren lassen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird. Nur so ist sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht - etwa falls der neue Antrag doch abgelehnt oder nur mit Einschränkungen angenommen wird.
Beim Vergleich verschiedener Angebote sollte zudem nicht allein der monatliche Beitrag entscheiden. Ein günstigerer, aber in der Bedingungsqualität schwächerer Vertrag - etwa mit kürzerer Arbeitsunfähigkeitsklausel, niedrigerer Nachversicherungsgrenze oder ungünstigeren Regelungen für Selbstständige - kann sich im tatsächlichen Leistungsfall als deutlich teurerer Fehler erweisen als die anfängliche Beitragsersparnis wert war.
In den meisten Fällen nicht, ohne vorher eine Alternative gesichert zu haben. Nach der Kündigung erlischt der Schutz sofort, ein neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung.
Viele Versicherer bieten Beitragsstundung oder eine Herabsetzung der versicherten Rente an. Beide erhalten den grundsätzlichen Versicherungsschutz.
Der neue Vertrag sollte erst vollständig abgeschlossen sein, bevor der alte gekündigt wird. Auch die Bedingungsqualität sollte verglichen werden, nicht nur der Beitrag.
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