EUROPA E-BU Komfort und Premium
Die berechneten Physiotherapieprofile ermöglichen einen direkten Vergleich mit und ohne zusätzlichen AU-Leistungsweg. Halten Sie Rente, Endalter und Berufsangaben für weitere Angebote konstant.
Sie helfen anderen Menschen, wieder beweglicher zu werden. Doch auch Ihre eigenen Hände, Ihr Rücken und Ihre Konzentration müssen den Therapiealltag bewältigen. Eine BU für Physiotherapeuten orientiert sich an Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit. Für ein angestelltes Nichtraucherprofil mit Eintrittsalter 20 haben wir 56,77 € monatlich für 1.000 € BU-Rente bis 65 berechnet.

Für praktische Physiotherapietätigkeit haben wir EUROPA E-BU Komfort und Premium mit zwei Eintrittsaltern berechnet. Die Monatsrente beträgt jeweils 1.000 €, Versicherungs- und Leistungsdauer enden mit 65. Der Komfort-Tarif beginnt im 20-jährigen Profil bei 56,77 € monatlich; Premium ergänzt einen vertraglichen Leistungsweg bei Arbeitsunfähigkeit.
| Eintrittsalter | E-BU Komfort | E-BU Premium mit AU-Leistung |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 56,77 € monatlich | 59,52 € monatlich |
| 25 Jahre | 61,48 € monatlich | 64,48 € monatlich |
Rechenbasis: Beginn 01.10.2026, Geburtsdatum 01.10.2006 beziehungsweise 01.10.2001, Nichtraucher, angestellt, abgeschlossene Berufsausbildung, unter 75 % Büro- oder Aufsichtstätigkeit und keine Führung von mindestens fünf Vollzeitkräften. Eine garantierte Leistungsdynamik und das Karriere-X-Paket sind nicht enthalten. Berechnet am 13.09.2026.
Die Zahlbeiträge enthalten nicht garantierte Überschüsse. Vor deren Verrechnung betragen die monatlichen Tarifbeiträge mit 20 Jahren 94,61 € beziehungsweise 99,20 € und mit 25 Jahren 102,46 € beziehungsweise 107,47 €. Gesundheit und weitere persönliche Angaben können die Annahmekonditionen verändern.
Die Beispielrente ist eine Vergleichsgröße. Ob 1.000 € für Ihre Miete, Lebenshaltung und Vorsorge ausreichen, muss getrennt geprüft werden. Auch das gewählte Ende mit 65 gehört zur Preisangabe: Für die Zeit danach braucht es eine passende finanzielle Planung.
Manuelle Behandlung, Anleitung von Übungen und Unterstützung bei Bewegungsabläufen gehören zu vielen physiotherapeutischen Arbeitsplätzen. Hinzu kommen Behandlungsplanung, Dokumentation und Gespräche mit Patienten oder Angehörigen. Wie stark einzelne Aufgaben ins Gewicht fallen, hängt von Praxis, Klinik, Rehabilitation und Spezialisierung ab.
Beschreiben Sie Grifftechniken, Hilfestellungen, körperliche Unterstützung und wiederkehrende Arbeitshaltungen. Die bloße Berufsbezeichnung zeigt deren Umfang noch nicht.
Eine überwiegende Leitungs- oder Lehrtätigkeit unterscheidet sich von einem vollen Behandlungsplan. Für den Versicherer zählt die tatsächlich ausgeübte Aufgabenmischung.
Hausbesuche können zusätzliche Wege und andere räumliche Bedingungen mitbringen. Sportphysiotherapie, neurologische Rehabilitation und präventive Kurse setzen wiederum unterschiedliche Schwerpunkte. Erfassen Sie diese Unterschiede bereits bei der Anfrage, damit der berechnete Beitrag zu Ihrem Arbeitsplatz passt.
Eine Erkrankung wird bei der BU nicht allein nach ihrem Namen beurteilt. Entscheidend ist, welche wesentlichen Aufgaben Sie gesundheitlich noch ausführen können und ob die vereinbarte Leistungsschwelle erreicht wird. Beschwerden an Hand oder Schulter können beispielsweise andere Folgen haben als dieselbe Diagnose bei einer fast ausschließlich sitzenden Tätigkeit.
Zur Vorbereitung einer Leistungsprüfung ist eine nachvollziehbare Beschreibung des gesunden Arbeitstags hilfreich. Welche Behandlungen führen Sie selbst durch? Welche Bewegungen wiederholen sich? Wie lange arbeiten Sie in einer bestimmten Haltung, und welche Hilfestellungen lassen sich nicht einfach weglassen?
Auch psychische Erkrankungen können die berufliche Leistungsfähigkeit betreffen. Eine bloße Diagnose garantiert jedoch ebenso wenig eine BU-Rente wie eine bestimmte Anzahl von Krankschreibungstagen. Medizinische Befunde und berufliche Auswirkungen müssen zusammen betrachtet werden. Der Ratgeber zur Beantragung einer BU-Rente erläutert die notwendigen Unterlagen.
Vergleichen Sie zunächst den Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf, die Verweisungsregelungen und den erforderlichen Prognosezeitraum. Für eine behandelnde Fachkraft ist wesentlich, dass nicht allein irgendeine noch mögliche Erwerbstätigkeit zum Maßstab wird.
| Tarifmerkmal | Nutzen für Physiotherapeuten |
|---|---|
| Arbeitsunfähigkeitsleistung | Kann bei längerem ärztlich bescheinigtem Ausfall einen zusätzlichen Leistungsweg eröffnen. |
| Teilzeitregelung | Klärt den beruflichen Bewertungsmaßstab nach einer Stundenreduzierung. |
| Nachversicherung | Kann steigende Einkommen oder private Veränderungen ohne erneute Gesundheitsprüfung berücksichtigen. |
| Umorganisation | Ist besonders bei einer eigenen Praxis und beschäftigten Mitarbeitern zu prüfen. |
Bei Infektionsklauseln muss ausdrücklich feststehen, welche Tätigkeiten, Verbote und Zeiträume versichert sind. Eine Regelung für bestimmte ärztliche Berufe gilt nicht automatisch für jede therapeutische Fachkraft. Ebenso bedeutet eine Klausel nicht, dass jede kurzfristige Infektionsschutzmaßnahme eine BU-Rente auslöst.
Die berechneten Physiotherapieprofile ermöglichen einen direkten Vergleich mit und ohne zusätzlichen AU-Leistungsweg. Halten Sie Rente, Endalter und Berufsangaben für weitere Angebote konstant.
Die Teilzeitklausel und Möglichkeiten zur späteren Anpassung können bei reduzierten Behandlungsstunden oder wachsendem Einkommen relevant sein. Lassen Sie deren Voraussetzungen für Ihren geplanten Berufsverlauf erläutern.
Eine Tarifauswahl wird erst durch Ihre persönlichen Angaben belastbar. Keiner dieser Ansätze ist allein wegen des Berufsnamens automatisch der beste. Ein Vergleich sollte zeigen, welche Mehrleistung einen höheren Beitrag tatsächlich begründet und welche Bausteine für Ihren Bedarf entbehrlich sind.
Eine persönliche BU-Rente dient Ihrer finanziellen Absicherung bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Miete der Praxis, Angestelltengehälter und sonstige Betriebsausgaben sind damit nicht automatisch als eigene Schadenpositionen versichert. Dafür müssen die betrieblichen Absicherungen gesondert betrachtet werden.
Bei Selbstständigen kann außerdem die Frage einer zumutbaren Umorganisation eine Rolle spielen. Ein kleiner Betrieb mit überwiegend eigener Behandlung funktioniert anders als eine größere Praxis mit einem angestellten Therapeutenteam. Beschreiben Sie deshalb, welchen Umsatz Sie persönlich erwirtschaften und welche Aufgaben tatsächlich übertragen werden könnten.
Wer zunächst angestellt arbeitet und später gründet, sollte die Anpassungsmöglichkeiten bereits bei Vertragsbeginn verstehen. Die BU für Selbstständige und die Erhöhung einer bestehenden BU-Rente betreffen dann unterschiedliche, aber zusammenhängende Fragen.
Notieren Sie Arbeitsverhältnis, Wochenstunden, Behandlungsarten, Hausbesuche und vorhandene Abschlüsse. Ergänzen Sie den gewünschten Rentenbetrag und das Endalter. Bestehende Absicherungen sollten mit ihrer tatsächlichen Monatsleistung und Laufzeit angegeben werden.
Bei früheren Rücken-, Gelenk- oder anderen Beschwerden hilft eine geordnete Unterlagensammlung. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen entsprechend ihrem Wortlaut und Zeitraum. Eine anonyme Risikovoranfrage zur BU kann zunächst mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse klären.
Fordern Sie anschließend eine verständliche Gegenüberstellung an: laufender Zahlbeitrag, Tarifbeitrag, versicherte Rente, Laufzeit und wichtige Klauseln. So lässt sich beurteilen, welcher Schutz zu Ihrer therapeutischen Arbeit und zu Ihrem Budget passt.
Für ein 20-jähriges angestelltes Nichtraucherprofil kostet EUROPA E-BU Komfort 56,77 € monatlich bei 1.000 € BU-Rente bis 65. Premium mit AU-Leistung beträgt 59,52 €. Maßgeblich sind die genannten Rechenannahmen; individuelle Konditionen können abweichen.
Eine Krankschreibung allein belegt noch keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit. Ein eingeschlossener AU-Baustein kann jedoch unter eigenen Voraussetzungen Leistungen ermöglichen. Für die BU-Prüfung zählen die gesundheitlichen Auswirkungen auf die konkrete physiotherapeutische Tätigkeit.
Bei einer eigenen Physiotherapiepraxis sollten insbesondere Umorganisationsregelungen, Nachversicherung und finanzielle Angemessenheit geprüft werden. Betriebskosten und persönlicher Einkommensschutz müssen getrennt geplant werden.
Nein. Die berechneten Beiträge gelten ausschließlich für die genannte Laufzeit bis 65. Eine längere Versicherungs- und Leistungsdauer erfordert eine eigene Berechnung. Der Bedarf nach Vertragsende muss berücksichtigt werden.
Fordern Sie Angebote mit Ihrer gewünschten Rente und Laufzeit an. Nennen Sie dabei Beschäftigungsform, Behandlungsprofil und mögliche Praxisgründungspläne, damit der Vergleich zu Ihrem Berufsalltag passt.
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