BU-Zusatzschutz · Längere Krankschreibung · 2026

AU-Klausel in der Berufsunfähigkeits­versicherung: Wann hilft sie wirklich?

Wer längere Zeit krankgeschrieben ist, muss deshalb noch nicht im Sinne seines Vertrags berufsunfähig sein. Trotzdem kann bereits eine spürbare Einkommenslücke entstehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ergänzt die BU um einen eigenen Leistungsweg für längere Krankschreibungen. Ihr Nutzen hängt davon ab, wann sie zahlt, welche Nachweise sie verlangt und welche anderen Leistungen Sie während einer Erkrankung erhalten.

Warum ist eine Krankschreibung noch kein BU-Nachweis?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert, dass Sie wegen einer Erkrankung Ihre Arbeit derzeit nicht ausüben können. Die Prüfung einer Berufsunfähigkeit geht darüber hinaus: Der Versicherer betrachtet Ihre zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit, die gesundheitlichen Einschränkungen und die vertraglich verlangte Dauer beziehungsweise Prognose. Die Bescheinigung allein ersetzt diese Prüfung im normalen BU-Leistungsweg nicht.

Eine AU-Klausel setzt einen zusätzlichen vertraglichen Leistungsauslöser. Sind deren Voraussetzungen erfüllt, kann eine zeitlich begrenzte Zahlung erfolgen, ohne dass zunächst sämtliche Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden müssen. Welche Unterlagen erforderlich bleiben und ob parallel ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss, unterscheidet sich zwischen Tarifen.

Die praktische Frage lautet: Welche Lücke soll geschlossen werden?

Ein Selbstständiger ohne ausreichende kurzfristige Einkommensabsicherung benötigt eine andere Lösung als ein Angestellter mit Lohnfortzahlung, Krankengeld und Rücklagen. Eine AU-Klausel sollte daher im Zusammenhang mit der gesamten Absicherung bewertet werden.

Sie macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch zu einer Versicherung, die schon bei jeder kurzen Erkrankung zahlt. Auch bei einem solchen Zusatz bleiben Mindestdauern, ärztliche Nachweise und vertragliche Grenzen entscheidend.

Krankengeld, Krankentagegeld und AU-Leistung nebeneinander betrachten

Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld sind unterschiedliche Leistungen. Für Krankengeld gelten sozialrechtliche Voraussetzungen. Das private Krankentagegeld richtet sich nach dem vereinbarten Tarif, unter anderem nach Leistungsbeginn, Höhe und Definition der Arbeitsunfähigkeit. Eine AU-Leistung aus der BU ist wiederum eine Vereinbarung im Berufsunfähigkeitsvertrag.

Welche Absicherung verfolgt welchen Zweck?
LeistungGrundlageFür den Vergleich wichtig
KrankengeldGesetzliche KrankenversicherungAnspruch, Höhe und Dauer
KrankentagegeldPrivater KrankenversicherungstarifKarenzzeit, Tagessatz, Ende bei BU
AU-Leistung der BUVereinbarte AU-KlauselKrankschreibungsdauer, Nachweise, Höchstdauer
BerufsunfähigkeitsrenteBU-LeistungsbedingungenTätigkeitsbezogene Einschränkung und Prognose

Planen Sie nicht mit einer beliebigen Addition sämtlicher Leistungen. Besonders beim privaten Krankentagegeld können das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit, Anzeigepflichten und vertragliche Begrenzungen relevant werden. Die Bedingungen beider Verträge gehören deshalb gemeinsam geprüft. Auch eine rückwirkende Anerkennung kann Fragen zur zeitlichen Zuordnung bereits gezahlter Leistungen aufwerfen.

Wer kurzfristige Ausfälle überbrücken möchte, sollte außerdem prüfen, ob der mögliche Beginn der AU-Leistung überhaupt früh genug liegt. Eine Leistung bei voraussichtlich mehrmonatiger Krankschreibung finanziert nicht automatisch die ersten Wochen einer selbstständigen Tätigkeit ohne Einnahmen.

Allianz BU Premium und LV 1871 Golden BU: konkrete Unterschiede

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Allianz BU Premium: bis zu 36 Monate AU-Leistung

Bei der Allianz BU Premium gehören Leistungen wegen Krankschreibung zum beschriebenen Leistungsumfang. Genannt werden bis zu 36 Monate und eine voraussichtlich mindestens sechsmonatige ununterbrochene Krankschreibung. Die Voraussetzungen können bereits vor Ablauf von sechs Monaten erfüllt sein, wenn die geforderte Gesamtdauer entsprechend nachgewiesen wird. Die Variante Komfort darf hinsichtlich dieser Zusatzleistung nicht pauschal gleichgesetzt werden.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

LV 1871 Golden BU: AU-Schutz als Erweiterung

Bei der LV 1871 Golden BU wird Arbeitsunfähigkeit als optionale Erweiterung angeboten. Die Produktbeschreibung nennt grundsätzlich bis zu 24 Monate AU-Rente. Bei rechtzeitig gestelltem BU-Leistungsantrag vor Ablauf kann eine Verlängerung bis zur Entscheidung, höchstens auf insgesamt 36 Monate, vorgesehen sein. Daneben werden eigene Voraussetzungen für Beitragsbefreiung und eine fachärztlich gestützte Prognose beschrieben.

Die bloße Gegenüberstellung „36 gegen 24 Monate“ wäre somit unvollständig. Relevant sind insbesondere der Weg zur Leistung, die mögliche Verlängerung, die Beitragsbefreiung und die Frage, ob der Zusatz bereits eingeschlossen oder gesondert zu wählen ist. Für eine konkrete Anfrage lassen sich beide Lösungen mit gleicher Monatsrente und Laufzeit berechnen.

Welche Angaben gehören in einen Vergleich der AU-Klauseln?

  • Leistungsauslöser: Reicht eine bestimmte ununterbrochene Krankschreibung oder wird zusätzlich eine Prognose verlangt?
  • Ärztliche Nachweise: Welche Bescheinigungen und gegebenenfalls fachärztlichen Aussagen sind erforderlich?
  • Erster Zahlungszeitpunkt: Wann entsteht der Anspruch und welche rückwirkenden Leistungen sind vorgesehen?
  • Maximale Dauer: Gilt die Grenze pro Erkrankung, für mehrere Phasen zusammen oder für die gesamte Vertragslaufzeit?
  • BU-Antrag: Muss er gleichzeitig oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gestellt werden?
  • Beitragsbefreiung: Ab wann entfällt die laufende Beitragszahlung und unter welchen Voraussetzungen?

Zusätzlich sollten Sie klären, wie Unterbrechungen einer Krankschreibung behandelt werden. Ein kurzer Arbeitsversuch oder eine Wiedereingliederung kann Fragen aufwerfen, die sich nicht anhand der Werbeaussage „Geld bei gelbem Schein“ beantworten lassen. Die genaue Regelung ist besonders wichtig, wenn eine Erkrankung wiederholt zu Ausfällen führt.

Auch die Meldewege gehören zur Vorbereitung. Bewahren Sie Arbeitsunfähigkeitsnachweise, ärztliche Berichte und die Kommunikation mit den Beteiligten geordnet auf. Für die spätere BU-Prüfung hilft darüber hinaus eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer beruflichen Aufgaben.

Was darf eine AU-Klausel zusätzlich kosten?

Ein pauschaler angemessener Mehrbeitrag lässt sich nicht für alle Personen nennen. Entscheidend sind das konkrete Angebot, Ihre finanziellen Reserven und die übrige Einkommensabsicherung. Lassen Sie sich den Grundschutz und die Variante mit AU-Leistung getrennt berechnen. So bleibt sichtbar, welcher Betrag auf die Zusatzleistung entfällt.

8 € / MonatAngenommener Zusatzbeitrag
96 € / JahrReine Multiplikation mit zwölf
2.880 €Über 30 Jahre bei unverändertem Beitrag

Dieses Beispiel ist eine frei gewählte Rechenannahme, kein Versichererpreis und keine Aussage über typische Aufschläge. Dynamik, spätere Änderungen und Beitragsbefreiung sind nicht berücksichtigt. Es hilft lediglich, eine kleine monatliche Differenz als langfristige Budgetentscheidung zu betrachten.

Der Zusatz sollte nicht dazu führen, dass die eigentliche BU-Rente zu niedrig gewählt wird. Die zentrale Leistung bleibt die bedarfsgerechte Absicherung einer länger anhaltenden Berufsunfähigkeit. Welche Faktoren den Grundbeitrag beeinflussen, erläutert der Ratgeber zu den Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Lösung passt zu Ihrer persönlichen Einkommensabsicherung?

Beginnen Sie mit einer einfachen Zeitachse: Welche Zahlungen fließen in den ersten Krankheitswochen, welche später und welche könnten bei dauerhaftem Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit hinzukommen? Notieren Sie die Beträge und die jeweiligen Voraussetzungen. Unsichere Leistungen sollten nicht als fest verfügbares Einkommen eingeplant werden.

Für Angestellte ist unter anderem relevant, wie stark das verfügbare Einkommen nach dem Ende einer Entgeltfortzahlung sinken könnte. Bei Selbstständigen geht es zusätzlich darum, private Lebenshaltung und laufende betriebliche Kosten auseinanderzuhalten. Eine private BU-Rente ist nicht automatisch die passende Versicherung für sämtliche Betriebsausgaben.

Die Arbeitskraftabsicherung für Selbstständige und der BU-Bedarfsrechner helfen, diese Ausgangslage zu ordnen. Anschließend kann im Angebot die AU-Klausel gezielt ergänzt werden. So entscheiden Sie anhand einer konkreten Lücke und nicht ausschließlich aufgrund einer langen Liste zusätzlicher Leistungsversprechen.

Fragen zur AU-Klausel und zur Leistung bei Krankschreibung

Zahlt eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit AU-Klausel ab dem ersten Krankheitstag?

Nicht automatisch. Der Anspruch hängt von der vereinbarten Krankschreibungsdauer, einer gegebenenfalls erforderlichen Prognose und den Nachweisen ab. Einzelne Tarife sehen bei erfüllten Voraussetzungen rückwirkende Zahlungen vor. Das ist keine allgemeine Sofortleistung bei jeder Erkrankung.

Bekomme ich AU-Rente und BU-Rente aus demselben Vertrag doppelt?

Damit sollten Sie nicht rechnen. Die Bedingungen regeln das Verhältnis der Leistungen und mögliche Anrechnungen. Eine AU-Klausel schafft einen zusätzlichen Leistungsweg, aber nicht automatisch zwei gleichzeitig ausgezahlte Monatsrenten.

Kann ich die AU-Klausel später in meine BU aufnehmen?

Das hängt vom Vertrag und der Zustimmung des Versicherers ab. Ein späterer Einschluss kann weitere Risikofragen erfordern oder nicht vorgesehen sein. Wenn Ihnen die Leistung wichtig ist, sollte sie schon beim ersten Angebotsvergleich berücksichtigt werden.

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