Die SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) fusioniert seit 2025 mit der Stuttgarter Versicherungsgruppe. Die für die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständige Süddeutsche Lebensversicherung geht dabei vollständig in der Stuttgarter Lebensversicherung auf.
| Empfehlung für Interessenten | Stuttgarter-Anbieterseite prüfen |
| Fusion mit Stuttgarter | Gleichordnungskonzern seit 1.7.2025 |
| Verschmelzung Lebenssparte | Auf Stuttgarter Lebensversicherung a.G. |
Die SDK-Versicherungsgruppe besteht aus drei genossenschaftlichen Gesellschaften: der Süddeutschen Krankenversicherung a.G., der Süddeutschen Lebensversicherung a.G. und der Süddeutschen Allgemeinen Versicherung a.G., alle mit Sitz in Fellbach bei Stuttgart. Seit 2005 treten die drei Gesellschaften unter gemeinsamer Führung und einheitlichem Außenauftritt auf. Die SDK ist Mitglied im genossenschaftlichen Finanzverbund der Volksbanken Raiffeisenbanken und vertreibt ihre Produkte sowohl über eigene Vertriebswege als auch über unabhängige Makler und Mehrfachagenten. Seit Januar 2009 besteht zudem eine enge Kooperation mit der mhplus Krankenkasse.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung war bislang die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. zuständig, die neben der BU auch private Rentenversicherungen und weitere Vorsorgeprodukte anbot. Mit einer Versicherungssumme von rund 1,7 Milliarden Euro und Beitragseinnahmen von etwa 55 Millionen Euro war diese Sparte im Vergleich zu den größten deutschen BU-Anbietern eher mittelgroß, aber innerhalb der genossenschaftlichen Finanzwelt ein etablierter Player.
Im Oktober 2024 gaben die SDK und die Stuttgarter Versicherungsgruppe bekannt, einen Zusammenschluss zu prüfen. Beide Vorstände betonten dabei die Vorteile eines Zusammenschlusses: größeres Wachstumspotenzial durch komplementäre Vertriebswege und Produktsparten sowie stärkere Synergien bei Personalgewinnung, Produktentwicklung und IT-Investitionen. Zum 1. Juli 2025 gründeten beide Unternehmen nach einstimmigen Beschlüssen ihrer jeweiligen Mitgliedervertreterversammlungen einen Gleichordnungskonzern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte die Fusion.
Im dritten Quartal 2025 wurde die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verschmolzen - genau die Gesellschaft, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig war. Parallel wurde die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G. auf die Stuttgarter Versicherung AG übertragen. Die vollständige neue, rechtlich einheitliche Konzernstruktur soll bis Ende 2026 stehen. Wichtig für das Verständnis: Beide Marken - SDK und Stuttgarter - bleiben nach Unternehmensangaben "gleichberechtigt nebeneinander" bestehen und behalten ihre jeweilige Identität, auch wenn die operativen Gesellschaften zunehmend zusammenwachsen. Eine ausführliche, aktuelle Darstellung der BU-Bedingungen finden Sie auf der Stuttgarter-Anbieterseite.
Vor der Fusion bot die Süddeutsche Lebensversicherung ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen eines breiteren Produktportfolios an, das auch private Rentenversicherungen, Kapital- und Risikolebensversicherungen, betriebliche Altersversorgung sowie Sterbegeldversicherungen umfasste. Die genossenschaftliche Ausrichtung der SDK zeigte sich dabei vor allem in der engen Anbindung an die Volksbanken und Raiffeisenbanken, über die viele Kunden traditionell ihren ersten Kontakt zur Gesellschaft fanden.
Mit der nun laufenden Verschmelzung der Lebensversicherungssparte auf die Stuttgarter endet diese eigenständige Historie der SDK im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung - die fachliche und wirtschaftliche Substanz geht dabei aber nicht verloren, sondern wird in die größere, gemeinsame Struktur des neuen Gleichordnungskonzerns überführt.
Für Verbraucher, die aktuell eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung im Umfeld der SDK suchen, ergibt sich eine klare Empfehlung: Da die Lebensversicherungssparte der SDK vollständig in die Stuttgarter Lebensversicherung übergeht, sollte sich ein Vergleich direkt auf die aktuellen Stuttgarter-BU-Tarife beziehen - diese sind die tatsächlich abschließbaren Produkte. Wer gezielt nach einer "SDK-BU" sucht, landet in der Beratung in aller Regel direkt beim Stuttgarter-Angebot.
Für Bestandskunden mit einem bereits laufenden SDK-BU-Vertrag ändert sich durch die Fusion zunächst nichts: Die vertraglich vereinbarten Bedingungen bleiben unverändert bestehen. Eine Kündigung des eigenen Vertrags allein aufgrund der Umstrukturierung ist in aller Regel nicht sinnvoll, da ein bestehender BU-Schutz mit einmal erreichter Gesundheitseinstufung einen erheblichen Wert besitzt, der bei einem Neuabschluss zu höherem Alter nicht ohne weiteres reproduzierbar wäre.
| Zielgruppe | Einordnung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Bestandskunden mit SDK-BU-Vertrag | Vertrag bleibt unverändert | Keine Handlung erforderlich, Bedingungen gelten weiter |
| Neuinteressenten für eine BU | Stuttgarter-Bedingungen prüfen | Aktuelle Stuttgarter-Anbieterseite konsultieren |
| Mitglieder von Volksbanken/Raiffeisenbanken | Weiterhin naheliegender Kontakt | Genossenschaftliche Anbindung bleibt bestehen |
Die Süddeutsche Lebensversicherung a.G., die bislang für die BU-Sparte zuständig war, wird im Zuge der Fusion mit der Stuttgarter Versicherungsgruppe in die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verschmolzen. Die BU läuft dadurch künftig unter der Marke Stuttgarter.
Zum 1. Juli 2025 gründeten beide Unternehmen einen Gleichordnungskonzern. Im dritten Quartal 2025 wurde die Süddeutsche Lebensversicherung rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf die Stuttgarter Lebensversicherung verschmolzen. Die vollständige Struktur soll bis Ende 2026 stehen.
Bestehende Verträge laufen zu den vereinbarten Bedingungen unverändert weiter. Die Verschmelzung der Lebensversicherungsgesellschaft ändert an bereits abgeschlossenen Verträgen nichts.
Für Neuabschlüsse sollten Interessenten die Bedingungen der Stuttgarter Lebensversicherung heranziehen, da die BU-Sparte der SDK dort aufgeht.
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