Die Generali-BU wird exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben und ist der direkte Nachfolger der früheren Aachen-Münchener-Tarife. Im Marktvergleich zählt sie bei mehreren zentralen Kriterien - allen voran der Nachversicherung - zu den schwächeren Angeboten.
Vier Angaben, ein unverbindlicher Richtwert.
Dieser Generali BU Rechner liefert einen unverbindlichen Richtwert. Vor Abschluss lohnt sich angesichts der stark eingeschränkten Erhöhungsmöglichkeiten besonders ein Vergleich mit anderen Anbietern.
Der tatsächliche Beitrag hängt zusätzlich von der genauen Berufsbezeichnung, der Gesundheitsprüfung und Ihren Hobbys ab. Für ein verbindliches Angebot senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage.
Lange Zeit war die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) der Exklusivvertrieb für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Aachen Münchener, die zum Generali-Konzern gehörte. Im Zuge einer Konzernumstrukturierung ging die Tochter in der Mutter auf: Aus der Aachen Münchener wurde die Generali Versicherung. Die bestehenden alten Renten- und Berufsunfähigkeitsverträge wurden dabei auf eine separate Gesellschaft übertragen - die Proxalto Lebensversicherung AG, die als sogenannte Run-off-Gesellschaft ältere Bestände verwaltet. Die aktuelle Generali-BU läuft seither unter dem Slogan "Aus Versicherung wird Verbesserung" - ein Anspruch, den sie nach unabhängiger Einschätzung in mehreren zentralen Punkten nicht einlöst.
Wichtig zur Einordnung: Auch die Dialog gehört zum Generali-Konzern, unterscheidet sich aber in Bedingungen und Prämie deutlich - und schneidet dabei nach unabhängiger Einschätzung meist besser ab als die eigene Generali-BU.
Positiv gelöst sind bei der Generali der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, das fiktive Anerkenntnis mit sechsmonatigem Prognosezeitraum sowie eine klare Arztanordnungsklausel: Es besteht kein Zwang zu Operationen, nur einfache Maßnahmen mit sicherer Aussicht auf Besserung sind verpflichtend, und es gibt keine aktive Meldepflicht bei einer gesundheitlichen Besserung.
Schwächer gelöst sind mehrere andere Punkte: Beim Kräfteverfall verlangt die Generali einen "mehr als altersentsprechenden" Kräfteverfall - eine im Marktvergleich veraltete Formulierung. Auf einen Verzicht des Kündigungsrechts nach §19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung wird ebenfalls verzichtet. Der weltweite Versicherungsschutz gilt zwar grundsätzlich, bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist aber ein Postbevollmächtigter im Inland erforderlich - eine am Markt eher unübliche Einschränkung. Besonders zu beachten: Wer als Nichtraucher abschließt und später mit dem Rauchen beginnt, muss dies der Generali innerhalb von fünf Jahren aktiv melden. Unterbleibt die Meldung, kann die BU-Rente im Leistungsfall um bis zu ein Drittel gekürzt werden.
Mit der "Berufsunfähigkeitspolice plus" lässt sich eine Art Grundfähigkeitsschutz in den BU-Vertrag integrieren, der bei Verlust einer von acht Fähigkeiten greift: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Gebrauch einer Hand, Gebrauch eines Arms, Knien/Bücken sowie Heben/Tragen. Das Grundkonzept ist nachvollziehbar - die konkreten Definitionen fallen im Marktvergleich jedoch schwach aus. Bei der Fähigkeit "Gehen" wird beispielsweise die Nutzung eines Rollators als Hilfsmittel vorausgesetzt, bei "Hören" ein Resthörvermögen von nur noch 20 Prozent auf dem besseren Ohr - deutlich strenger als der medizinische Referenzwert für eine relevante Hörminderung. Auch bei "Knien und Bücken" bleibt unklar definiert, ob eine Hand oder beide Hände sowie ein oder beide Knie betroffen sein müssen. Wer eine echte Absicherung für den Verlust von Grundfähigkeiten sucht, ist mit einer eigenständigen Grundfähigkeitsversicherung in der Regel besser beraten als mit diesem Baustein.
Über den Tarif "BU-Police extra" lässt sich optional eine Arbeitsunfähigkeitsklausel hinzubuchen: Die BU-Rente fließt dann bereits bei mindestens sechs Monaten vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Im Marktvergleich schneidet die Regelung jedoch schwach ab: Die Leistungsdauer ist auf 18 Monate begrenzt (viele Wettbewerber bieten mittlerweile 24 oder sogar 36 Monate), und es muss gleichzeitig ein vollständiger BU-Leistungsantrag gestellt werden - die eigentlich einfache Beantragung, die den Kern der AU-Klausel ausmacht, geht dadurch verloren.
Gerade für Akademiker und angehende Gutverdiener - Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Informatiker - sind großzügige Nachversicherungsmöglichkeiten ein zentrales Auswahlkriterium. Hier fällt die Generali besonders deutlich zurück: Jede Einzelerhöhung ist auf maximal 300 Euro begrenzt, insgesamt lässt sich die Rente nur um bis zu 1.000 Euro erhöhen - und selbst dann höchstens auf eine Gesamtrente von 2.000 Euro monatlich. Verzichtet wird dabei lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung, nicht auf die vollständige Risikoprüfung. Zudem ist eine Erhöhung nur möglich, solange der jeweilige Tarif überhaupt noch im Neugeschäft angeboten wird. Im Marktvergleich zählt dies zu den schwächsten Nachversicherungsregelungen überhaupt.
| Zielgruppe | Eignung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Akademiker mit Karriereperspektive | Ungeeignet | Nachversicherung praktisch nicht vorhanden |
| Beamte | Bedingt geeignet | DU-Klausel nur bis Alter 60, rein medizinische Gründe |
| Raucher-Wechsler | Ungeeignet | Meldepflicht bei späterem Rauchbeginn, sonst Kürzung um bis zu 1/3 |
| Personen mit stabilem, geringem Bedarf | Bedingt geeignet | Solide Grundbedingungen, aber im Marktvergleich meist teurer |
Die Generali BU wird exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben. Ältere Verträge der früheren Aachen Münchener wurden auf die Proxalto Lebensversicherung AG als Run-off-Gesellschaft übertragen.
Sehr niedrig: Jede Einzelerhöhung ist auf maximal 300 Euro begrenzt, insgesamt lässt sich die Rente nur um bis zu 1.000 Euro erhöhen und maximal auf 2.000 Euro monatliche BU-Rente anheben - im Marktvergleich eine der schwächsten Regelungen.
Bei der Generali müssen Sie einen späteren Wechsel zum Raucher innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss selbst melden. Unterbleibt die Meldung und tritt der Leistungsfall ein, kann die Generali die BU-Rente um bis zu ein Drittel kürzen.
Aufgrund der sehr eingeschränkten Nachversicherung, der schwachen AU-Klausel und der Meldepflicht beim Rauchverhalten eignet sich die Generali-BU nach unabhängiger Einschätzung für kaum eine Zielgruppe besonders gut. Ein Vergleich mit anderen Anbietern - auch innerhalb des eigenen Konzerns wie der Dialog - lohnt sich in fast jedem Fall.
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