Berufliche Tätigkeit absichern
Die vereinbarte Monatsrente steht im Mittelpunkt der Berufsunfähigkeitspolice.
Die Generali Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen bei den vereinbarten beruflichen Einschränkungen ab. Pflegebedürftigkeit und ergänzender Grundfähigkeitsschutz haben eigene Voraussetzungen. Die Berufsunfähigkeitspolice sollte deshalb mit ihren konkreten Leistungsauslösern verglichen werden.
Die vereinbarte Monatsrente steht im Mittelpunkt der Berufsunfähigkeitspolice.
Die tarifliche Regelung ist nicht automatisch eine eigenständige lebenslange Pflegeversicherung.
Der entsprechende Zusatzschutz folgt anderen Auslösern als die berufsbezogene BU-Prüfung.
Die Übersicht unterscheidet enthaltene Leistungen und wählbare Ergänzungen. Maßgeblich sind Tarifvariante, vereinbarte Bausteine und die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen.
Passende BU-Angebote anfordernDie Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali verbindet die berufsbezogene Rentenabsicherung mit Möglichkeiten, weitere gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen. Dabei kommt es darauf an, welcher zusätzliche Schutz tatsächlich vereinbart wurde.
Ein ergänzender Grundfähigkeitsschutz kann an den Verlust bestimmter Fähigkeiten anknüpfen. Ob der bisherige Beruf noch ausgeübt wird, ist dabei nicht derselbe Prüfmaßstab wie bei der BU. Für die Absicherungsplanung ist deshalb wichtig, welche Fähigkeiten genannt sind und ob eine zusätzliche Leistung oder ein alternativer Leistungszugang vereinbart wird.
Die Generali berücksichtigt im BU-Konzept auch bedingungsgemäße Pflegebedürftigkeit; der Pflegegrad und die weiteren vertraglichen Voraussetzungen sind maßgeblich. Diese Regelung ist nicht automatisch eine eigenständige lebenslange Pflegeversicherung. Im Angebot sollten gewünschte Rentenhöhe, Leistungsende und zusätzliche Gesundheitsrisiken einzeln erkennbar sein, damit sich der tatsächliche Schutzumfang beurteilen lässt.
Passen Sie die gewünschte BU-Rente und Versicherungsdauer an, um Ihren Richtwert zu ermitteln.
Positiv gelöst sind bei der Generali der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, das fiktive Anerkenntnis mit sechsmonatigem Prognosezeitraum sowie eine klare Arztanordnungsklausel: Es besteht kein Zwang zu Operationen, nur einfache Maßnahmen mit sicherer Aussicht auf Besserung sind verpflichtend, und es gibt keine aktive Meldepflicht bei einer gesundheitlichen Besserung.
Schwächer gelöst sind mehrere andere Punkte: Beim Kräfteverfall verlangt die Generali einen "mehr als altersentsprechenden" Kräfteverfall - eine im Marktvergleich veraltete Formulierung. Auf einen Verzicht des Kündigungsrechts nach §19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung wird ebenfalls verzichtet. Der weltweite Versicherungsschutz gilt zwar grundsätzlich, bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist aber ein Postbevollmächtigter im Inland erforderlich - eine am Markt eher unübliche Einschränkung. Besonders zu beachten: Wer als Nichtraucher abschließt und später mit dem Rauchen beginnt, muss dies der Generali innerhalb von fünf Jahren aktiv melden. Unterbleibt die Meldung, kann die BU-Rente im Leistungsfall um bis zu ein Drittel gekürzt werden.
| Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja |
| Prognosezeitraum | Marktüblich |
| Arztanordnungsklausel | Enthalten |
| Zusatzbaustein Grundfähigkeitsschutz | Über BU-Police plus |
Mit der "Berufsunfähigkeitspolice plus" lässt sich eine Art Grundfähigkeitsschutz in den BU-Vertrag integrieren, der bei Verlust einer von acht Fähigkeiten greift: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Gebrauch einer Hand, Gebrauch eines Arms, Knien/Bücken sowie Heben/Tragen - ein zusätzlicher Baustein zur regulären BU-Absicherung. Bei der Fähigkeit "Gehen" wird die Nutzung eines Rollators als Hilfsmittel vorausgesetzt, bei "Hören" ein Resthörvermögen von 20 Prozent auf dem besseren Ohr. Wer gezielt eine eigenstaendige, umfassendere Grundfähigkeitsversicherung sucht, kann diese zusätzlich in den Vergleich einbeziehen.
Über den Tarif "BU-Police extra" lässt sich optional eine Arbeitsunfähigkeitsklausel hinzubuchen: Die BU-Rente fließt dann bereits bei mindestens sechs Monaten vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungsdauer ist auf 18 Monate begrenzt, und es wird gleichzeitig ein vollständiger BU-Leistungsantrag gestellt.
Gerade für Akademiker und angehende Gutverdiener - Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Informatiker - sind großzügige Nachversicherungsmöglichkeiten ein zentrales Auswahlkriterium. Hier fällt die Generali besonders deutlich zurück: Jede Einzelerhöhung ist auf maximal 300 Euro begrenzt, insgesamt lässt sich die Rente nur um bis zu 1.000 Euro erhöhen - und selbst dann höchstens auf eine Gesamtrente von 2.000 Euro monatlich. Verzichtet wird dabei lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung, nicht auf die vollständige Risikoprüfung. Zudem ist eine Erhöhung nur möglich, solange der jeweilige Tarif überhaupt noch im Neugeschäft angeboten wird. Im Marktvergleich zählt dies zu den schwächsten Nachversicherungsregelungen überhaupt.
| Zielgruppe | Eignung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Akademiker mit Karriereperspektive | Ungeeignet | Nachversicherung praktisch nicht vorhanden |
| Beamte | Bedingt geeignet | DU-Klausel nur bis Alter 60, rein medizinische Gründe |
| Raucher-Wechsler | Ungeeignet | Meldepflicht bei späterem Rauchbeginn, sonst Kürzung um bis zu 1/3 |
| Personen mit stabilem, geringem Bedarf | Bedingt geeignet | Solide Grundbedingungen, aber im Marktvergleich meist teurer |
Die Produkte der Generali Deutschland Lebensversicherung AG werden exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben. Diese Gesellschaft hieß früher AachenMünchener Lebensversicherung AG; sie ist nicht mit der früheren Generali Lebensversicherung AG, der heutigen Proxalto, gleichzusetzen.
Sehr niedrig: Jede Einzelerhöhung ist auf maximal 300 Euro begrenzt, insgesamt lässt sich die Rente nur um bis zu 1.000 Euro erhöhen und maximal auf 2.000 Euro monatliche BU-Rente anheben - im Marktvergleich eine der schwächsten Regelungen.
Bei der Generali müssen Sie einen späteren Wechsel zum Raucher innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss selbst melden. Unterbleibt die Meldung und tritt der Leistungsfall ein, kann die Generali die BU-Rente um bis zu ein Drittel kürzen.
Die Generali-BU passt gut zu bestehenden DVAG-Kunden, die eine Beratung aus einer Hand schätzen. Wer einen besonders hohen Bedarf bei Nachversicherung oder AU-Klausel hat, sollte zusätzlich die konzerneigene Dialog vergleichen.
Nur bedingt: Die Dienstunfähigkeitsklausel gilt lediglich bis 60 Jahre und nur bei rein medizinischen Gründen fuer die Dienstunfähigkeit.
Relevant ist vor allem die Meldepflicht bei einem SPÄTEREN Rauchbeginn, die zu einer Leistungskürzung um bis zu ein Drittel führen kann.
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Die Generali-BU wird exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben und ist der direkte Nachfolger der früheren Aachen-Münchener-Tarife. Im Marktvergleich zählt sie bei mehreren zentralen Kriterien - allen voran der Nachversicherung - zu den schwächeren Angeboten.
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG hieß früher AachenMünchener Lebensversicherung AG. Die Umbenennung im Juli 2020 änderte den Firmennamen, nicht automatisch die Bedingungen bestehender BU-Verträge. Der Vertrieb der heutigen Generali-Produkte erfolgt über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG).
Wichtig zur Einordnung: Auch die Dialog gehört zum Generali-Konzern, unterscheidet sich aber in Bedingungen und Prämie deutlich - und schneidet dabei nach unabhängiger Einschätzung meist besser ab als die eigene Generali-BU.
Die frühere Generali Lebensversicherung AG, die heute Proxalto heißt, ist davon zu unterscheiden. Bei Altverträgen entscheidet die vollständige Gesellschaftsbezeichnung über den Ansprechpartner; der Markenname Generali allein reicht zur Zuordnung nicht aus.