Die Barmenia war mit ihrem Tarif SoloBU früher ein vielfach ausgezeichneter BU-Anbieter. Seit der Fusion mit der Gothaer wird die Berufsunfähigkeitsversicherung unter der Marke Barmenia nicht mehr als Neugeschäft angeboten.
Die Barmenia gehört zu den bekannteren Namen im deutschen Versicherungsmarkt, vor allem durch ihre private Krankenversicherung. Gegründet wurde das Unternehmen 1904 als Gewerbekrankenkasse in Leipzig; nach dem Zweiten Weltkrieg verlegte die Barmenia ihren Sitz nach Wuppertal, wo sich bis heute die Hauptverwaltung an der Barmenia-Allee befindet. Der Konzern gliederte sich zuletzt in mehrere Gesellschaften - die Barmenia Krankenversicherung AG, die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG sowie die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisierte Barmenia Lebensversicherung a.G. - und beschäftigte deutschlandweit rund 4.900 Mitarbeiter, davon über 2.000 am Stammsitz Wuppertal.
Der Name Barmenia geht auf den Stadtteil Barmen zurück, der 1929 mit mehreren anderen Städten zur heutigen Stadt Wuppertal zusammengeschlossen wurde - ein Hinweis auf die tiefe regionale Verwurzelung des Unternehmens im Bergischen Land. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die Barmenia-Lebensversicherungssparte historisch ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet, ohne externe Aktionäre, die Renditeerwartungen an das Unternehmen hätten stellen können - eine Struktur, die viele traditionsreiche deutsche Versicherer in der Lebenssparte teilen und die als Ausdruck einer auf Langfristigkeit statt kurzfristiger Gewinnmaximierung ausgerichteten Unternehmensphilosophie gilt.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung bot die Barmenia mit dem Tarif SoloBU lange Zeit ein leistungsstarkes, gut bewertetes Produkt an. Im September 2023 wurde die Fusion mit der Gothaer Versicherung zur neuen BarmeniaGothaer-Gruppe angekündigt, im September 2024 wurde sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 vollzogen - Gothaer hält an der neuen Holding einen Anteil von 64 Prozent, Barmenia die restlichen 36 Prozent. Die neue Gruppe zählt mit rund 8,6 Milliarden Euro Beitragseinnahmen, etwa 8 Millionen Kunden und rund 7.500 Mitarbeitern zu den zehn größten Versicherern Deutschlands. Im Zuge dieser Fusion wurde das BU-Neugeschäft der Barmenia eingestellt: Weder die frühere Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen noch die reguläre Barmenia-BU lassen sich noch abschließen. Im internen Maklerportal der Barmenia finden sich inzwischen nur noch die Tarifvarianten der Gothaer, einschließlich der fondsgebundenen Variante Gothaer Invest.
Für die praktische Entscheidung bedeutet das: Ein Vergleich sollte sich direkt auf die aktuellen Gothaer-Tarife beziehen, da diese die tatsächlich abschließbaren Produkte sind. Wer als Interessent gezielt nach einer "Barmenia-BU" sucht, landet in der Beratung in aller Regel direkt beim Gothaer-Angebot. Eine ausführliche, aktuelle Darstellung der Gothaer-BU - inklusive der seit 2023 umfassend überarbeiteten Gesundheitsfragen, Beitragsdynamik und AU-Klausel - finden Sie auf der Gothaer-Anbieterseite.
Anders als bei der Krankenversicherung, bei der die Gothaer Krankenversicherung AG und die Barmenia-Krankenversicherung auch nach der Fusion als getrennte Risikoträger bestehen bleiben, wurde die Lebensversicherungssparte - und damit auch die Berufsunfähigkeitsversicherung - im Zuge der Fusion stärker konsolidiert. Für Bestandskunden mit einem noch laufenden SoloBU-Vertrag ändert sich dadurch grundsätzlich nichts: Die vertraglich vereinbarten Bedingungen bleiben unverändert bestehen, unabhängig von der konzerninternen Umstrukturierung im Neugeschäft.
Aus Sicht der Marktbeobachtung ist dieser Fall exemplarisch für eine Entwicklung, die im deutschen Versicherungsmarkt in den letzten Jahren mehrfach zu beobachten war: Bei einer Fusion zweier Versicherer mit jeweils eigenständigen BU-Tarifen entscheidet sich der neue Konzern häufig dafür, langfristig nur eine der beiden Produktlinien weiterzuführen, statt zwei parallele, sich intern konkurrierende Tarifwerke dauerhaft nebeneinander zu pflegen. Für Neukunden bedeutet das: Wer nach einem BU-Angebot einer Marke sucht, die kürzlich eine Fusion durchlaufen hat, sollte stets prüfen, ob unter dieser Marke tatsächlich noch ein eigenständiges Neugeschäft angeboten wird - oder ob, wie im Fall der Barmenia, das Angebot bereits vollständig zur neuen Konzernmutter gewandert ist.
Der Tarif SoloBU war über viele Jahre ein fester Bestandteil des Beratungsalltags spezialisierter BU-Makler und wurde regelmäßig in Vergleichsübersichten neben etablierten Marktgrößen wie der Allianz, der Alte Leipziger oder der HDI genannt. Die nachfolgend aufgeführten Testnoten stammen aus der Zeit, in der der Tarif noch aktiv im Neugeschäft angeboten wurde, und dokumentieren die damalige Marktposition der Barmenia als eigenständiger BU-Anbieter:
| Institut | Bewertung | Jahr |
|---|---|---|
| Stiftung Warentest (Finanztest) | 5 Sterne | 2018 |
| Stiftung Warentest (Finanztest) | sehr gut (1,4) | 2017 |
| Franke und Bornberg | Bestnote FFF | mehrfach bestätigt |
Diese Bewertungen zeigen, dass die Barmenia mit ihrem Tarif Solo BU zu ihrer Zeit zu den besten Anbietern am Markt gehörte - unter anderem verzichtete die Barmenia auf die abstrakte Verweisung und ermöglichte Leistungen rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit. Zu den weiteren Kernleistungen des SoloBU-Tarifs zählten ein Prognosezeitraum von sechs Monaten, eine ab 50 Prozent Berufsunfähigkeitsgrad einsetzende volle Leistung sowie eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall - damit entsprach der Tarif in seinen Grundzügen dem, was auch heute noch als solider Marktstandard bei führenden BU-Versicherern gilt. Da dieser Tarif heute nicht mehr angeboten wird, lässt sich die Note aber nicht auf ein aktuelles Angebot übertragen - wer sich für BU-Schutz im Barmenia-/Gothaer-Umfeld interessiert, sollte die aktuellen Gothaer-Bedingungen separat prüfen.
Für Bestandskunden mit einem noch laufenden SoloBU-Vertrag bleiben diese historischen Testnoten dagegen durchaus relevant: Sie spiegeln die Qualität der Bedingungen wider, die für den eigenen, weiterlaufenden Vertrag nach wie vor gelten. Wer sich unsicher ist, ob der eigene Bestandsvertrag noch dem damals testgewinnenden Bedingungswerk entspricht oder ob es zwischenzeitlich Anpassungen gab, sollte die eigene Vertragsurkunde und die zugehörigen Versicherungsbedingungen genau prüfen oder sich bei Unklarheiten direkt an die Barmenia beziehungsweise die neue BarmeniaGothaer-Gruppe wenden. Eine Kündigung des eigenen SoloBU-Vertrags allein aufgrund der Fusion ist in aller Regel nicht sinnvoll, da ein bestehender BU-Schutz mit einmal erreichter guter Gesundheitseinstufung einen erheblichen Wert besitzt, der bei einem Neuabschluss zu höherem Alter und gegebenenfalls verändertem Gesundheitszustand nicht ohne weiteres reproduzierbar wäre.
Diese Empfehlung gilt umso mehr, wenn seit Vertragsabschluss bereits gesundheitliche Veränderungen eingetreten sind, die bei einem heutigen Neuantrag zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder im ungünstigsten Fall zu einer Ablehnung führen könnten. Ein einmal abgeschlossener BU-Vertrag mit guten Bedingungen ist grundsätzlich ein wertvolles Gut, das unabhängig von organisatorischen Veränderungen beim Versicherer selbst Bestand hat - die Fusion zwischen Barmenia und Gothaer ändert daran nichts, solange der Vertrag selbst ordnungsgemäß fortgeführt wird.
Auch wenn das BU-Neugeschäft eingestellt wurde, bleibt die Marke Barmenia im Bereich der privaten Krankenversicherung eigenständig aktiv: Anders als in der Lebensversicherungssparte bleiben die Gothaer Krankenversicherung AG und die Barmenia-Krankenversicherung auch nach der Fusion als getrennte Risikoträger bestehen - beide PKV-Sparten wurden bislang nicht zusammengelegt. Für Interessenten an einer privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder vergleichbaren Produkten bleibt die Marke Barmenia damit ein eigenständiger Ansprechpartner, während sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung alle Wege zur gemeinsamen Konzernmutter Gothaer verzweigen.
Diese unterschiedliche Behandlung der Sparten innerhalb der neuen BarmeniaGothaer-Gruppe zeigt, dass eine Fusion nicht automatisch zu einer vollständigen Vereinheitlichung aller Produktlinien führen muss: Wo aus Sicht des Konzerns eine Konsolidierung wirtschaftlich sinnvoll erschien - wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung -, wurde sie zügig umgesetzt. Wo beide Marken dagegen jeweils eigene, etablierte Kundenstämme und Vertriebsstrukturen besitzen - wie in der Krankenversicherung -, blieben die bisherigen Strukturen zunächst erhalten. Ob und wann sich das in Zukunft ändert, ist derzeit nicht abschließend absehbar.
Über die Krankenversicherung hinaus bietet die Barmenia im Rahmen der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG auch weiterhin eigenständige Produkte in weiteren Sparten an, darunter Unfallversicherungen, Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Wer bereits einen oder mehrere Verträge in diesen Sparten bei der Barmenia hat, wird von den Umstrukturierungen im Zuge der Fusion mit der Gothaer grundsätzlich nicht unmittelbar betroffen sein - lediglich die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständiges Barmenia-Produkt ist von der Konsolidierung betroffen und wird seither ausschließlich unter der Marke Gothaer als Neugeschäft angeboten.
Für die praktische Beratung ergibt sich daraus eine klare Empfehlung an Interessenten: Wer heute bei einem Makler oder Berater nach einer "Barmenia-Berufsunfähigkeitsversicherung" fragt, sollte nicht überrascht sein, wenn direkt ein Gothaer-Angebot vorgelegt wird - das ist keine Falschberatung, sondern schlicht die aktuelle Marktrealität nach der Konsolidierung. Wer dagegen konkret an anderen Barmenia-Produkten wie der privaten Krankenversicherung interessiert ist, findet weiterhin ein eigenständiges, unverändertes Angebot unter der Marke Barmenia vor. Diese Unterscheidung zwischen den Sparten ist für eine informierte Erstberatung wichtig, da sie sich sonst leicht missverstehen lässt.
Für eine dauerhaft verlässliche Orientierung empfiehlt es sich generell, bei Versicherern, die kürzlich eine Fusion durchlaufen haben, die aktuelle Produktverfügbarkeit direkt beim Anbieter oder über einen unabhängigen Makler zu verifizieren, statt sich allein auf ältere Vergleichsseiten oder Testergebnisse aus der Zeit vor der Fusion zu verlassen - diese können, wie im Fall der Barmenia, inzwischen ein Produkt beschreiben, das im Neugeschäft schlicht nicht mehr existiert und daher auch nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Zusammenfassend gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung im Umfeld der Barmenia: Die Marke selbst tritt hier nicht mehr als eigenständiger Anbieter auf, das komplette Neugeschäft läuft über die Konzernmutter Gothaer. Wer historische Testnoten der Barmenia BU findet, sollte diese als Beleg für die frühere Produktqualität einordnen, nicht als Bewertung eines heute noch abschließbaren Vertrags. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte rund um diese besondere Konstellation zusammen.
Nein, die eigenständige Barmenia-Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht mehr angeboten. Im Zuge der Fusion mit der Gothaer Versicherung wurde das BU-Neugeschäft eingestellt - weder die frühere Sonderaktion noch die normale BU lassen sich bei der Barmenia noch abschließen.
Der frühere Tarif SoloBU der Barmenia erhielt überwiegend sehr gute Noten: Franke und Bornberg vergab die Bestnote FFF, Stiftung Warentest bewertete den Tarif 2018 mit 5 Sternen, und in einer weiteren Untersuchung erreichte die Barmenia die Note sehr gut (1,4). Diese Bewertungen sind auf das heutige Nachfolgeangebot der Gothaer nicht direkt übertragbar.
Anfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Umfeld der Barmenia laufen heute über die Muttergesellschaft Gothaer mit Sitz in Köln, die das frühere Barmenia-Geschäft übernommen hat.
Nein. Bestehende Verträge laufen unverändert zu den vereinbarten Bedingungen weiter, die Einstellung des Neugeschäfts betrifft nur Neuabschlüsse. Eine Kündigung des eigenen Vertrags ist in aller Regel nicht sinnvoll, da ein bestehender BU-Schutz mit der einmal erreichten Gesundheitseinstufung einen erheblichen Wert besitzt.
Ja. Die private Krankenversicherung bleibt bei der Barmenia-Krankenversicherung eigenständig bestehen, ebenso weitere Sparten wie Unfall-, Hausrat-, Kfz- und Rechtsschutzversicherungen über die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde im Zuge der Fusion vollständig zur Gothaer konsolidiert.
Die Fusion wurde im September 2023 angekündigt und im September 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 vollzogen. Gothaer hält an der neuen BarmeniaGothaer- Holding einen Anteil von 64 Prozent, Barmenia die restlichen 36 Prozent.
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