Bei einer besonders hohen gewünschten BU-Rente stellt sich oft die Frage, ob die Absicherung auf zwei Versicherer verteilt werden sollte. Dieser Ratgeber erklärt, wann diese Strategie sinnvoll ist, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt und wann ein einzelner Vertrag die bessere Wahl darstellt.
Vor allem um das Konzentrationsrisiko zu reduzieren und die Annahmechancen bei hohen Rentenhöhen oder gesundheitlichen Vorbelastungen zu verbessern.
Versicherer prüfen bei der Beantragung einer BU-Rente nicht nur die individuelle Gesundheit und den Beruf des Antragstellers, sondern auch, ob die gewünschte Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen und zur bereits bestehenden Absicherung angemessen erscheint. Diese Prüfung dient dazu, eine sogenannte Überversicherung zu vermeiden, bei der die BU-Rente höher ausfiele als das zuvor erzielte Nettoeinkommen - ein Zustand, den Versicherer aus Gründen der Anreizvermeidung grundsätzlich ausschließen wollen. Bei sehr hohen gewünschten Rentenhöhen ziehen manche Versicherer eine Grenze, ab der sie entweder ablehnen, einen Risikozuschlag verlangen oder die Rentenhöhe auf einen als angemessen erachteten Betrag begrenzen. In solchen Fällen kann die Aufteilung der gewünschten Gesamtsumme auf zwei Versicherer helfen, dennoch die gewünschte Gesamtabsicherung zu erreichen.
Ein weiterer Grund für eine Aufteilung kann in bestehenden gesundheitlichen Vorbelastungen liegen: Manche Versicherer lehnen bestimmte Diagnosen grundsätzlich ab oder verlangen hohe Zuschläge, während andere Gesellschaften dieselbe Vorbelastung großzügiger bewerten. Eine Aufteilung kann in solchen Fällen dazu beitragen, insgesamt eine bessere Gesamtkonstellation aus Annahmefähigkeit und Kosten zu erreichen - mehr zur gezielten Vorabklärung im Ratgeber BU-Risikovoranfrage: anonym prüfen lassen.
Ein dritter, seltener genannter Grund betrifft die psychologische Komponente der Vertragsgestaltung: Manche Versicherte empfinden es als beruhigender, ihre Absicherung nicht vollständig auf einen einzigen Anbieter zu konzentrieren - ähnlich wie bei der Diversifikation von Kapitalanlagen. Auch wenn dieser Aspekt weniger auf konkreten wirtschaftlichen Erwägungen beruht, kann er für manche Menschen ein relevanter Faktor bei der Entscheidungsfindung sein.
Nicht zuletzt kann auch eine bereits bestehende BU-Absicherung über den Arbeitgeber, etwa im Rahmen einer betrieblichen Gruppenversicherung, dazu führen, dass eine zusätzliche private Absicherung bei einem zweiten Versicherer sinnvoll erscheint, um die Gesamtabsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu bringen, ohne die bestehende betriebliche Lösung vollständig zu ersetzen.
Eine pauschale Grenze gibt es nicht, in der Praxis wird eine Aufteilung häufig ab einer monatlichen Rente von etwa 3.000 bis 4.000 Euro diskutiert.
Die genaue Schwelle, ab der ein Versicherer eine gewünschte Rentenhöhe kritisch prüft oder ablehnt, unterscheidet sich zwischen den Gesellschaften erheblich und hängt zusätzlich vom individuellen Einkommen, Beruf und Alter des Antragstellers ab. Als grobe Orientierung gilt: Je höher das nachgewiesene Einkommen, desto höher fällt in der Regel auch die vom Versicherer akzeptierte maximale Rentenhöhe aus. Bei besonders gut verdienenden Berufsgruppen wie Ärzten oder Führungskräften kann die individuelle Höchstgrenze deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt liegen.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern gestaltet sich die Einkommensermittlung häufig komplexer als bei Angestellten, da hier nicht ein einzelnes, klar dokumentiertes Gehalt, sondern unterschiedliche Einkommensquellen und schwankende Betriebsergebnisse zugrunde gelegt werden müssen. Diese Komplexität kann dazu führen, dass Versicherer bei Selbstständigen vorsichtiger kalkulieren und niedrigere Höchstgrenzen für die Rentenhöhe ansetzen als bei vergleichbar verdienenden Angestellten - ein Umstand, der die Wahrscheinlichkeit einer Aufteilung auf zwei Versicherer bei dieser Berufsgruppe tendenziell erhöhen kann.
Eine weitere Rolle spielt das Alter des Antragstellers: Jüngere Versicherte am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn haben häufig noch nicht das volle spätere Einkommenspotenzial erreicht, weshalb Versicherer die Rentenhöhe bei jungen Antragstellern häufig zunächst konservativer bemessen, als es das erwartete künftige Einkommen rechtfertigen würde. Bei einer geplanten Einkommenssteigerung, etwa nach Abschluss eines Studiums oder einer Facharztausbildung, kann eine Nachversicherungsgarantie helfen, die Rentenhöhe später ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, statt von vornherein auf zwei Versicherer zu setzen.
Wer sich in der Situation befindet, dass die gewünschte Rentenhöhe die individuelle Annahmegrenze eines Versicherers übersteigt, sollte zunächst prüfen, ob eine höhere Einzelabsicherung bei einem anderen, möglicherweise großzügiger kalkulierenden Versicherer überhaupt möglich wäre, bevor die komplexere Lösung einer Aufteilung in Betracht gezogen wird. Ein Vergleich mehrerer Anbieter, gegebenenfalls unterstützt durch eine anonyme Risikovoranfrage, kann hier wertvolle Erkenntnisse liefern, ohne dass bereits konkrete Verpflichtungen eingegangen werden müssen.
Zwei Versicherer können in Summe eine höhere Rente annehmen als ein einzelner.
Finanzielle Schwierigkeiten eines Versicherers betreffen nur einen Teil der Absicherung.
Verschiedene Versicherer bewerten Vorerkrankungen und Berufe unterschiedlich.
Einzelne Verträge können bei Bedarf unabhängig voneinander angepasst werden.
Beitragsentwicklung und Servicequalität eines Versicherers wirken sich nur teilweise aus.
In der Praxis wird die Aufteilungsstrategie häufig bei Führungskräften, Ärzten in eigener Praxis oder anderen Berufsgruppen mit sehr hohem Einkommen angewendet, bei denen die gewünschte Absicherungshöhe deutlich über dem üblichen Marktdurchschnitt liegt. In solchen Fällen kann die Kombination zweier spezialisierter Versicherer, die jeweils einen Teil der Gesamtsumme übernehmen, tatsächlich die einzige praktikable Möglichkeit sein, die gewünschte vollständige Absicherung zu erreichen.
Auch bei Unternehmern mit hohem, unregelmäßigem Kapitaleinkommen aus dem eigenen Betrieb kann eine Aufteilung sinnvoll sein, um die vom Versicherer akzeptierte Rentenhöhe insgesamt zu maximieren. In solchen Fällen lohnt sich häufig eine gemeinsame Betrachtung mit einem Steuerberater oder Finanzplaner, um die Einkommensnachweise so aufzubereiten, dass beide Versicherer eine realistische und möglichst hohe Rentenhöhe akzeptieren können.
Nicht zuletzt sollte bei der Entscheidung für eine Aufteilung auch die künftige Entwicklung des eigenen Einkommens mitgedacht werden: Wer beispielsweise als angestellter Arzt plant, sich später mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen, sollte die Auswirkungen dieses Schrittes auf beide bestehenden Verträge im Blick behalten, da sich die Risikoeinstufung durch den Statuswechsel ändern kann und gegebenenfalls Anpassungen bei einem oder beiden Verträgen erforderlich werden. Ein regelmäßiger Austausch mit dem betreuenden Makler über solche geplanten beruflichen Veränderungen kann helfen, die Gesamtabsicherung frühzeitig an neue Lebensumstände anzupassen, statt erst im Nachhinein auf unerwartete Lücken oder Überschneidungen zu reagieren.
Der Aufteilung stehen jedoch auch konkrete Nachteile gegenüber: Zwei separate Verträge bedeuten doppelten Verwaltungsaufwand - von zwei getrennten Beitragszahlungen über zwei Vertragsanpassungsprozesse bis hin zu zwei unterschiedlichen Ansprechpartnern im Schadenfall. Auch die Vertragsbedingungen können sich zwischen den beiden Versicherern unterscheiden, etwa bei der Definition der Berufsunfähigkeit, den enthaltenen Klauseln oder den Nachversicherungsoptionen - eine sorgfältige Abstimmung beider Verträge ist daher unerlässlich.
Im Leistungsfall müssen bei zwei Verträgen zwei getrennte Anträge auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit gestellt werden. Auch wenn beide Versicherer in der Regel dieselben ärztlichen Unterlagen zugrunde legen, kann es durch unterschiedliche Bearbeitungszeiten und eigenständige Prüfungsprozesse zu Verzögerungen bei einer der beiden Zahlungen kommen.
Ein weiterer, oft unterschätzter Nachteil betrifft die langfristige Betreuung: Während sich bei einem einzelnen Vertrag alle relevanten Informationen und Ansprechpartner an einer Stelle bündeln, müssen bei zwei Verträgen Änderungen - etwa eine Anschriftenänderung, ein Berufswechsel oder die Anpassung der Kontoverbindung - bei beiden Versicherern separat gemeldet werden. Wird dies bei einem Wechsel vergessen, können im schlimmsten Fall Beitragsrückstände oder sogar eine vorübergehende Unterbrechung des Versicherungsschutzes bei einem der beiden Verträge entstehen.
Auch bei der jährlichen Überprüfung der Vertragsbedingungen, wie sie ohnehin für jede BU-Absicherung empfehlenswert ist, bedeutet das Vorhandensein zweier Verträge einen doppelten Prüfungsaufwand, da beide Vertragswerke separat auf Aktualität, enthaltene Klauseln und Beitragsentwicklung hin überprüft werden müssen.
Auch beim Wechsel eines der beiden Versicherer, etwa aufgrund wiederholter Beitragserhöhungen, ist zu beachten, dass sich die Gesamtabsicherung durch einen solchen Schritt nicht automatisch verschlechtert - vorausgesetzt, der neue Vertrag wird sorgfältig auf die bestehende Absicherung abgestimmt. Ein unkoordinierter Wechsel eines Teilvertrags kann jedoch zu Lücken oder Überschneidungen in der Gesamtabsicherung führen, weshalb sich eine fachkundige Begleitung bei solchen Anpassungen besonders empfiehlt.
Auch die Frage der Reihenfolge kann eine Rolle spielen: Manche Berater empfehlen, zunächst den Vertrag mit der günstigeren Annahmepraxis für die individuelle gesundheitliche Situation abzuschließen und erst danach den zweiten Vertrag zu beantragen. So lässt sich vermeiden, dass eine mögliche Ablehnung oder ein Risikozuschlag beim ersten Versicherer die Verhandlungsposition beim zweiten Versicherer nachteilig beeinflusst - ein Aspekt, der bei der praktischen Umsetzung der Aufteilungsstrategie durchaus Beachtung verdient.
Für die meisten Versicherten mit durchschnittlichem oder auch überdurchschnittlichem Einkommen ist ein einzelner BU-Vertrag bei einem sorgfältig ausgewählten Versicherer die einfachere und meist auch kostengünstigere Lösung. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand und die Komplexität zweier Verträge lohnen sich in aller Regel erst dann, wenn die gewünschte Rentenhöhe tatsächlich an die individuellen Annahmegrenzen eines einzelnen Versicherers stößt oder eine gesundheitliche Vorbelastung vorliegt, die eine gezielte Verteilung des Risikos sinnvoll erscheinen lässt.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass bestehende oder beantragte BU-Verträge bei jedem weiteren Vertragsabschluss im Rahmen der Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Diese Angabepflicht gilt unabhängig davon, ob die Absicherung bei zwei Versicherern als bewusste Strategie geplant wurde oder erst im Laufe der Zeit durch mehrere unabhängig voneinander getroffene Entscheidungen entstanden ist - etwa wenn ursprünglich eine kleinere BU über den Arbeitgeber bestand und später privat eine weitere Absicherung hinzukam. Werden bestehende Verträge nicht vollständig angegeben, kann dies im Leistungsfall zu erheblichen Problemen bis hin zur Anfechtung des neuen Vertrags führen, weshalb vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in jedem Fall im eigenen Interesse liegen.
Wer sich unsicher ist, ob die eigene Situation eine Aufteilung rechtfertigt, sollte dies mit einem unabhängigen, auf BU spezialisierten Makler besprechen, der die individuelle Annahmepraxis verschiedener Versicherer kennt und eine fundierte Einschätzung geben kann.
Auch die Erfahrung zeigt: Bei der überwiegenden Mehrheit der BU-Neuabschlüsse liegt die gewünschte Rentenhöhe innerhalb der Annahmegrenzen praktisch aller am Markt tätigen Versicherer, sodass die Frage einer Aufteilung für die meisten Antragsteller gar nicht erst relevant wird. Wer sich unsicher ist, ob die eigene gewünschte Rentenhöhe eine besondere Herausforderung darstellt, kann dies unkompliziert im Rahmen einer ersten unverbindlichen Beratung klären lassen, bevor überhaupt über komplexere Absicherungsstrategien nachgedacht werden muss.
Für die breite Mehrheit der Versicherten, deren Einkommen und damit auch die gewünschte BU-Rente im üblichen Rahmen liegen, bleibt daher der klassische Weg über einen einzelnen, sorgfältig ausgewählten BU-Vertrag die empfehlenswerte und unkomplizierte Lösung.
Vor allem um das Konzentrationsrisiko zu reduzieren und die Annahmechancen bei hohen Summen zu verbessern.
Häufig ab etwa 3.000 bis 4.000 Euro monatlicher Rente, abhängig von Einkommen und Versicherer.
Doppelter Verwaltungsaufwand und möglicherweise verzögerte Bearbeitung im Leistungsfall.
Ja, ein zweiter Vertrag kann grundsätzlich jederzeit ergänzend abgeschlossen werden, sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, bestehende und beantragte BU-Verträge müssen im Rahmen der Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß angegeben werden.
Zunächst klären, ob ein einzelner Versicherer die gewünschte Summe akzeptiert.
Unterschiedliche Annahmepraxis der Versicherer gezielt für sich nutzen.
Klauseln und Definitionen beider Verträge sollten möglichst konsistent sein.
Doppelte Zuständigkeit für Änderungen und Leistungsfälle realistisch einschätzen.
Wer diese Punkte im Vorfeld klärt, kann fundiert entscheiden, ob eine Aufteilung im eigenen Fall tatsächlich sinnvoll ist oder ob ein einzelner, gut gewählter Vertrag die passendere Lösung darstellt. Am Ende zählt nicht die theoretische Eleganz einer bestimmten Absicherungsstrategie, sondern die praktische Umsetzbarkeit im individuellen Fall - inklusive der Bereitschaft, den mit zwei Verträgen verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand über Jahrzehnte hinweg tatsächlich zu bewältigen. Eine unabhängige Beratung, die alle individuellen Faktoren - Einkommen, Gesundheit, Beruf und persönliche Präferenzen - berücksichtigt, bietet in den meisten Fällen die verlässlichste Grundlage für diese wichtige finanzielle Weichenstellung.
Für wen möchten Sie ein Angebot?
Möchten Sie ein Angebot für sich selbst oder für eine andere Person, z. B. Kinder oder Partner?
Bitte eine Beziehung auswählen.
Bitte den Namen angeben.
{{ istAndereePerson ? ('Wie ist ' + d.fuerWenName + ' beruflich tätig?') : 'Wie sind Sie beruflich tätig?' }}
{{ istAndereePerson ? ('Angaben zu ' + d.fuerWenName) : 'Ihre Angaben zur Person' }}
Bitte Beruf, Geburtsdatum und Raucherstatus angeben.
{{ istAndereePerson ? ('Gewünschter Schutz für ' + d.fuerWenName) : 'Ihr gewünschter Schutz' }}
Bitte beide Felder ausfüllen.
Wer soll das Angebot erhalten?
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben (z. B. name@beispiel.de).
Bitte alle Felder ausfüllen.
Fast geschafft
Bitte PLZ, Ort, Straße und Telefonnummer angeben.
Bitte der Datenschutzerklärung zustimmen.
{{ fehler }}
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir vergleichen die passenden Tarife und melden uns in Kürze mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen.