Anbieter im Vergleich · Stand August 2026

Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Die Zurich zählt zu den zehn größten BU-Versicherern Deutschlands, spielt bei spezialisierten Versicherungsmaklern aber eine eher untergeordnete Rolle. Positive Ansätze bei den Gesundheitsfragen stehen mehreren technischen Schwächen gegenüber - insbesondere bei Beitragsdynamik und Nachversicherung.

✓ Geschlossene Hauptfrage bei Gesundheitsfragen ✓ Vorsatz im Straßenverkehr mitversichert ✘ Beitragsdynamik nur 3% ✘ Nachversicherung nur bis 2.500 €
Gegründet
1872 in Zürich, Schweiz
Deutsche BU-Gesellschaft
Zurich Deutscher Herold, Köln
Mitarbeiter (Zurich Gruppe DE)
ca. 4.400
AU-Klausel
24 Monate, gute Form
Nachversicherung
2.500 € mtl. (max. 750 € je Erhöhung)
Schüler-BU
Erst seit Anfang 2024 (Junior BU+)
Ihr persönlicher Richtwert

Zurich BU Rechner

Zurich BU Rechner

Zurich BU Rechner: Ihr Richtwert im Schutzbrief BU

Vier Angaben, ein unverbindlicher Richtwert.

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Hinweis: Für die Zurich ist kein offizieller Cent-Betrag mit vollständigen Rahmendaten öffentlich auffindbar (mehrfach geprüft). Die gezeigten Werte sind ein generisches Schätzmodell am mittleren Marktniveau.
500 €1.500 €2.500 €
Hinweis: Die Nachversicherung ist bei der Zurich auf insgesamt 2.500 € monatliche Rente begrenzt - im Marktvergleich niedrig.
Geschätzter Monatsbeitrag
ab 40 € / Monat
Basierend auf kaufmännischem Angestellten, 28 Jahren, 1.500 € Rente bis 67, ohne AU-Schutz.
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Dieser Zurich BU Rechner liefert einen unverbindlichen Richtwert. Angesichts der niedrigen Nachversicherungsgrenze lohnt sich für Akademiker und Gutverdiener ein Vergleich mit anderen Anbietern.

Der tatsächliche Beitrag hängt zusätzlich von der genauen Berufsbezeichnung, der Gesundheitsprüfung und Ihren Hobbys ab. Für ein verbindliches Angebot senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage.

Der Versicherer

Ein Schweizer Konzern mit vielen deutschen Wurzeln

Die Zurich wurde 1872 in der Schweiz gegründet und eröffnete bereits 1875 ihre erste deutsche Niederlassung in Berlin. Die heutige deutsche Struktur ist stark von Übernahmen geprägt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird über die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln angeboten - ein Name, der auf die 1995 vollständig übernommene Agrippina Versicherung (gegründet 1844 in Köln) und den späteren Kauf der Deutscher Herold zurückgeht. Risikolebensversicherung und Schwere-Krankheiten-Absicherung laufen zusätzlich über die irische Tochter Zurich Life unter der Marke "Eagle Star". Die Zurich ist kein Vollsortimenter - eine eigene Krankenversicherung fehlt. Vertrieben wird über drei Kanäle: unabhängige Makler, eigene Ausschließlichkeitsvertreter und - historisch besonders stark - Bankpartner wie die Deutsche Bank und Postbank. Bei spezialisierten BU-Maklern spielt die Zurich trotz ihrer Größe nach unabhängiger Einschätzung eine eher untergeordnete Rolle.

Die Firmengeschichte der Zurich in Deutschland ist ein Paradebeispiel für die Konsolidierung des deutschen Versicherungsmarktes im 20. Jahrhundert: Über Jahrzehnte wurden zahlreiche eigenständige Gesellschaften mit teils ähnlich langer Tradition aufgekauft und integriert - neben der Agrippina auch die Neckura, DA Direkt und die Baden-Badener Versicherung. Nach unabhängiger Beobachtung berichten langjährige Marktteilnehmer bei solchen Übernahmen häufig von einem Muster: Kurze Wege und persönlicher Service eines vormals eigenständigen, oft mittelständischen Versicherers leiden nach der Integration in einen Großkonzern, während Strukturen zunehmend auf Großkunden und standardisierte Prozesse ausgerichtet werden. Dieses Muster wird auch bei anderen Konzernen mit einer langen Übernahmegeschichte beobachtet, etwa beim HDI (Übernahme des Gerling-Konzerns) oder bei der Generali.

Vertriebswege

Drei Vertriebswege, eine untergeordnete Maklerrolle

Die Zurich bedient in Deutschland im Kern drei Vertriebskanäle: den unabhängigen Versicherungsmakler, die eigene Ausschließlichkeitsorganisation mit deutschlandweiten Agenturen, und Kooperationen mit Banken und Vertrieben. Der Bankenvertrieb hat historisch besonderes Gewicht: Über die Deutsche Bank und ihre Tochter Postbank wird die Zurich am Bankschalter verkauft - eine Verbindung, die auf den frühen Einstieg der Deutschen Bank beim später übernommenen Deutschen Herold zurückgeht. Auch der einst große Vertrieb Bonnfinanz war über den Deutschen Herold zeitweise mit der Zurich verbunden, bevor er 2019 an eine französische Beteiligungsgesellschaft verkauft wurde.

Für unabhängige Versicherungsmakler gilt: Die komplette Produktpalette der Zurich - von der Lebensversicherung über die Sachversicherung bis zur KFZ-Versicherung - steht offen zur Vermittlung, eine eigenständige Krankenversicherung fehlt jedoch, sodass die Zurich kein Vollsortimenter ist. In der täglichen Beratungspraxis spielt die Zurich bei spezialisierten, unabhängigen BU-Maklern nach unabhängiger Einschätzung dennoch eine untergeordnete Rolle - die Vertragsbedingungen und die technische Ausgestaltung bieten für diese Zielgruppe meist zu wenig Anreiz im Vergleich zu spezialisierten Anbietern.

Risikoprüfung

Gesundheitsfragen: geschlossene Hauptfrage, aber Schwachstellen im Detail

Positiv hervorzuheben: Die zentrale Gesundheitsfrage der Zurich ist geschlossen formuliert - abgefragt werden nur tatsächliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen der letzten fünf Jahre, keine allgemeinen Beschwerden ohne Arztbesuch. Auch eine laufende Medikamenteneinnahme wird nicht gesondert erfragt.

Abfragezeiträume der Zurich-Gesundheitsfragen
KategorieZeitraumEinordnung
Ärztliche Behandlung/Untersuchung5 Jahre, geschlossen formuliertVorteilhaft
Krankenhausaufenthalte/OPs10 Jahre, ohne "stationär"-KlarstellungVerbesserungswürdig
Tumor, Suizidversuch, Drogen, HIV10 JahreOberes Marktende
Abgelehnte VorverträgeWird gefragtAnders als bei Trendsettern am Markt
AuslandsaufenthalteNur außerhalb EUEnger gefasst als bei manchen Wettbewerbern

Bei der allgemeinen Frage nach dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen bewegt sich die Zurich im Marktrahmen: Gefragt wird nach Funktionseinschränkungen, Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen sowie Amputationen, außerdem nach einer laufenden Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen oder einem anerkannten Behinderungsgrad. Solche Fragen sind branchenüblich, werfen in der Praxis aber regelmäßig Abgrenzungsfragen auf - etwa, ob ein folgenloser Kreuzbandriss aus der Jugend anzugeben ist. Bei der Frage nach Krankenhausaufenthalten zeigt sich die Zurich dagegen weniger kundenfreundlich: Der Abfragezeitraum von zehn Jahren gilt ohne die einschränkende Klarstellung "stationär" - damit könnte formal auch ein kurzer Besuch in der Notaufnahme am Wochenende oder eine ambulante Behandlung in einer Krankenhauspraxis unter die Antragsfrage fallen. Anbieter mit dem Zusatz "stationär" (mindestens eine Übernachtung) grenzen das klarer ab.

Beim Rauchverhalten fragt die Zurich klar und eindeutig nach Zigaretten-, Zigarillo-, Zigarren-, Pfeifen-, Shisha- und E-Zigaretten-Konsum der letzten zwölf Monate; die durchschnittliche Beitragsersparnis für Nichtraucher liegt bei rund sieben bis acht Prozent - im Marktvergleich ein moderater Wert. Beim Drogenkonsum wird nur nach Behandlungen oder Beratungen gefragt, nicht nach dem reinen Konsum - wer also etwa im Urlaub gelegentlich Cannabis konsumiert hat, ohne deswegen in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein, muss dies bei der Zurich nicht angeben. Bei den Freizeitrisiken fragt die Zurich branchenüblich nach gefährlichen Hobbys und Gefahren im Beruf, ohne dabei über den Marktstandard hinauszugehen.

Sonderaktion

Die Sonderaktion 2023: viel Aufmerksamkeit, wenig Substanz

Im Mai 2023 kündigte die Zurich öffentlich "vereinfachte Gesundheitsfragen" an - nutzbar bis 40 Jahre und maximal 1.500 Euro Rente. Bei genauerer Prüfung der tatsächlichen Fragen zeigte sich aus unabhängiger Sicht allerdings, dass der reale Mehrwert gering blieb: Im Kern wurde lediglich der Abfragezeitraum für einige Kategorien auf einheitlich fünf Jahre begrenzt, während die grundsätzliche Fragestruktur unverändert komplex blieb. Die Aktion wurde deshalb öffentlich als "Marketing" eingeordnet, nicht als substanzielle Verbesserung für Antragsteller.

Bemerkenswert ist der Hintergrund der Aktion: Sie war ursprünglich keine öffentlich zugängliche Neuerung, sondern stand als spezielles Werkzeug bereits länger nur bestimmten Vertriebswegen offen und wurde erst nach entsprechender Nachfrage auch für den unabhängigen Maklermarkt geöffnet - laut einer Stellungnahme eines Zurich-Verantwortlichen aus dem Vertrieb war es dem Unternehmen wichtig, allen Vertriebswegen "das gleiche Werkzeug an die Hand zu geben". In der Sache änderte das aber nichts am begrenzten inhaltlichen Nutzen der Aktion für Antragsteller.

Antragsprozess

Anonyme Risikovoranfrage: durchwachsene Erfahrungen

Eine anonyme Risikovoranfrage vor der eigentlichen Antragstellung ist bei der Zurich grundsätzlich möglich und empfiehlt sich bei jeder relevanten Vorerkrankung, um das Ergebnis vorab einschätzen zu können, ohne die Konsequenzen eines abgelehnten oder erschwert angenommenen Antrags zu riskieren. Die praktische Erfahrung mit der Qualität des Underwriting fällt nach unabhängigen Testanfragen aber durchwachsen aus: In manchen Fällen kam als Antwort im Kern nur die Aufforderung, direkt einen förmlichen Antrag zu stellen, statt ein konkretes Votum zur Vorerkrankung abzugeben. In anderen Fällen wurde eine umfangreichere Risikovoranfrage mit dem Hinweis zurückgewiesen, der Umfang der eingereichten Unterlagen (über 20 Seiten) sei zu groß, um bearbeitet zu werden. Aus Sicht spezialisierter Vermittler ist eine belastbare, inhaltlich fundierte Risikoprüfung aber ein zentrales Qualitätsmerkmal - Rückmeldungen, die im Kern nur auf die Antragstellung verweisen, liefern hierzu wenig Substanz.

Als kleines Zusatzangebot bietet die Zurich eine Art Sofortcheckliste zu einigen Krankheitsbildern an, mit der sich eine grobe, statische Voreinschätzung gewinnen lässt - ein Hilfsmittel, das allerdings deutlich weniger differenziert ist als ein individuelles Votum aus einer echten Risikovoranfrage.

Technische Ausgestaltung

Beitragsdynamik und Leistungsdynamik

Die Beitragsdynamik der Zurich ist auf lediglich 3 Prozent begrenzt statt der marktüblichen 5 Prozent - ein deutlicher Nachteil besonders für junge Akademiker mit Karriereperspektive, für die eine hohe Dynamik über die Vertragslaufzeit erhebliche Unterschiede in der Kaufkraft der Absicherung ausmachen kann. Positiv: Die Dynamik läuft ohne Altersgrenze bis zum Vertragsende - anders als etwa bei der Allianz, wo die Dynamik bereits mit 55 Jahren endet. Ein Widerspruch ist bei der Zurich aber nur zweimal in Folge möglich, danach entfällt die Option endgültig - eine am Markt inzwischen als veraltet geltende Regelung, denn moderne Tarifwerke erlauben in der Regel einen unbegrenzten Widerspruch, ohne das Recht auf eine spätere Wiederaufnahme zu verlieren.

Bei der Leistungsdynamik (garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall) bewegt sich die Zurich mit marktüblichen 3 Prozent im Rahmen. Ihr Einbau ist bei der Zurich besonders empfehlenswert, da die nicht garantierten Überschüsse mit rund 1,55 Prozent (Stand 2023) deutlich unter dem Niveau von Spitzenanbietern wie LV 1871, Bayerische oder Allianz liegen, die teilweise über 2,5 Prozent erreichen. Die Leistungsdynamik kann diese Lücke im Leistungsfall zumindest teilweise ausgleichen, ersetzt aber keine ausreichend hoch gewählte BU-Rente von vornherein.

Erhöhungsmöglichkeiten

Nachversicherung: viele Anlässe, aber niedrige Grenzen

Bei den Anlässen für eine Nachversicherung zeigt sich die Zurich auf den ersten Blick großzügig und listet unter dem Namen "Lebensphasenkonzept" eine lange Reihe möglicher Ereignisse auf: Volljährigkeit, Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes, Tod des Ehe- oder Lebenspartners, Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums mit Aufnahme der Tätigkeit, Übergang von Teilzeit in Vollzeit, Übergang von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, eine Gehaltssteigerung von mindestens 10 Prozent, das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung, der Erhalt der Prokura, die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, der Wegfall oder die Reduzierung einer betrieblichen Altersversorgung oder eines Versorgungswerks, sowie der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder die Aufnahme eines entsprechenden Darlehens.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich aber zwei deutliche Schwachpunkte. Erstens: Unabhängig davon, welcher der vielen Anlässe genutzt wird, ist jede Einzelerhöhung auf nur 750 Euro begrenzt - ein "Booster" beim Berufseinstieg nach dem Studium, wie ihn andere Anbieter mit einer Verdopplung der Anfangsrente ermöglichen, fehlt bei der Zurich vollständig. Zweitens: Die Gesamtgrenze der Nachversicherung liegt bei nur 2.500 Euro monatlicher Rente (30.000 Euro Jahresrente) - ein Wert, den sich die Zurich am unteren Marktrand mit Barmenia und Ergo teilt, während Wettbewerber wie die LV 1871 (bis 7.400 Euro über die Karrieregarantie), die Nürnberger (bis 7.500 Euro), die Gothaer oder der Volkswohl Bund (jeweils bis 6.000 Euro) oder sogar die Canada Life (bis 10.000 Euro) deutlich großzügiger sind.

Zusätzlich verzichtet die Zurich bei der Nachversicherung nur auf die Gesundheitsprüfung, nicht auf die vollständige Risikoprüfung - bei einer Erhöhung können also neue Hobbys, das aktuelle Rauchverhalten, geplante Auslandsaufenthalte oder auch Körpergröße und Gewicht erneut abgefragt werden, ebenso die aktuelle berufliche Tätigkeit, was bei einem Berufswechsel in ein risikoreicheres Feld teuer werden kann. Eine Besonderheit fällt zusätzlich negativ auf: Wer in den letzten zehn Jahren einmal länger als sechs Monate durchgehend krankgeschrieben war, verliert die Nachversicherungsmöglichkeit komplett - eine in dieser strengen Form am Markt seltene Klausel. Für die ereignisunabhängige Erhöhung in den ersten fünf Vertragsjahren gilt außerdem eine sechsmonatige Wartefrist, die nicht einmal bei einem Unfall entfällt - ebenfalls eine im Vergleich zu anderen Anbietern wenig kundenfreundliche Lösung. Positiv bleibt immerhin: Für eine Erhöhung nach einem der genannten Anlässe stehen zwölf Monate Zeit, nutzbar bis zum 50. Lebensjahr - beides inzwischen der positive Marktstandard.

Zusatzbaustein

AU-Klausel: 24 Monate mit fairer Definition

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel der Zurich leistet 24 Monate in der guten Form - es muss kein gleichzeitiger vollständiger BU-Leistungsantrag gestellt werden, die Krankschreibung durch einen Facharzt genügt zur Auszahlung. Die Vertragsbedingungen definieren Arbeitsunfähigkeit sauber: Sie liegt vor, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung der Erkrankung ausgeübt werden kann. Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung nach § 74 SGB V unterbrechen die Arbeitsunfähigkeit dabei nicht - eine kundenfreundliche Klarstellung. Die Leistungsdauer ist auf insgesamt maximal 24 Monate begrenzt, auch wenn mehrere, zeitlich getrennte Phasen der Arbeitsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit zusammengezählt werden.

Die 24-monatige Leistungsdauer bietet damit eine solide Basisabsicherung fuer laengere Krankheitsphasen, ohne dass ein vollstaendiger BU-Nachweis erbracht werden muss.

Bedingungswerk im Detail

Verweisung, Anerkenntnis und weitere Klauseln

Wie inzwischen bei fast allen Anbietern üblich, verzichtet die Zurich auf die abstrakte Verweisung - eine Verweisung auf einen völlig anderen, theoretisch möglichen Beruf ist damit ausgeschlossen. Einen Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt es dagegen nicht, auch nicht für einzelne Berufsgruppen - hier bleibt die Zurich hinter Vorreitern wie dem HDI (seit 2024 vollständiger Verzicht für alle Berufe) zurück. Der Prognosezeitraum liegt bei sauberen sechs Monaten, was dem guten Marktstandard entspricht. Beim zeitlich befristeten Anerkenntnis zeigt sich die Zurich weniger kundenfreundlich als manche Wettbewerber: Ein Leistungsfall kann zunächst für zwölf Monate befristet anerkannt werden, bevor erneut über die Fortdauer entschieden wird - ein Vorgehen, das in bestimmten Fällen (etwa bei aufwendigen Gutachten) nachvollziehbar sein kann, aber nicht dem Verzicht auf jede Befristung entspricht, den andere Anbieter bieten.

Positiv: Vorsatz im Straßenverkehr ist bei der Zurich ausdrücklich mitversichert - ein Merkmal, das die Zurich mit frühen Vorreitern wie der LV 1871, der Alten Leipziger und der Stuttgarter teilt, während viele andere Anbieter Vorsatz grundsätzlich ausschließen. Auch eine Infektionsklausel ist enthalten: Bei einem mindestens sechsmonatigen Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (bei mindestens 50 Prozent der Tätigkeit betroffen) wird die volle BU-Leistung fällig, auch wenn man gesundheitlich noch arbeiten könnte. Der praktische Mehrwert dieser Klausel wird unter unabhängigen Beobachtern unterschiedlich bewertet - mancherorts eher als zusätzliches Marketingargument denn als Baustein mit hoher praktischer Relevanz gesehen.

Eine Verlängerungsoption bei einer künftigen Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist vorhanden, bezieht sich aber ausdrücklich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, nicht auf berufsständische Versorgungswerke - für Kammerberufler mit eigenem Versorgungswerk also nur eingeschränkt hilfreich. Zusätzlich darf man in den sechs Monaten vor der Verlängerung nicht durchgehend krankgeschrieben gewesen sein. Eine Teilzeitklausel fehlt bei der Zurich komplett - laut unabhängigen Vergleichsdaten (Morgen & Morgen) gibt es keine spezielle Regelung für den Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeittätigkeit, obwohl die Nachfrage danach in der Praxis kontinuierlich steigt. Der weltweite Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt, bei einem Leistungsfall im Ausland verlangt die Zurich für die ärztliche Untersuchung aber einen Arzt der jeweiligen deutschen Botschaft - eine im Vergleich zu Anbietern, die auch englischsprachige Gutachten aus Ländern mit vergleichbarem medizinischem Standard akzeptieren, umständlichere Lösung.

Wichtiger Hinweis

Die Falle im Startertarif

Der Startertarif der Zurich verdient besondere Aufmerksamkeit: Er endet automatisch mit 40 Jahren und muss dann proaktiv in einen Anschlussvertrag umgewandelt werden - zwar ohne erneute Gesundheitsfragen, aber zu den dann gültigen Tarifbedingungen und mit dem zu diesem Zeitpunkt erreichten aktuellen Alter als Berechnungsgrundlage. Das kann die Absicherung erheblich verteuern und die Vertragsbedingungen gegenüber dem Ursprungsvertrag verschlechtern. Wer einen Startertarif in Erwägung zieht, sollte diesen Punkt vorab genau prüfen oder alternative Anbieter in Betracht ziehen.

Zielgruppen im Detail

Schüler, Studenten, Beamte und Selbstständige

Bis Ende 2023 bot die Zurich keine eigenständige Schüler-BU an - ungewöhnlich für einen Versicherer dieser Größe, denn praktisch alle anderen großen Anbieter hatten zu diesem Zeitpunkt längst eine eigene Lösung für diese Zielgruppe im Programm. Schüler konnten bei der Zurich zuvor lediglich auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zugreifen - ein deutlich schwächerer Schutz als eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Voraussetzungen für eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit strenger sind. Auch eine BU-Option für Kinder ab der Geburt fehlte in diesem Zeitraum komplett.

Seit Anfang 2024 gibt es nun den Tarif "Junior BU+" (im Bankvertrieb unter dem Namen "Junior BerufsKasko" vertrieben) ab dem 10. Lebensjahr. Er deckt neben der eigentlichen Berufsunfähigkeit auch den Verlust von zehn benannten Grundfähigkeiten ab: Sehen, Hören, Sprechen, Sitzen, Gehen, Schreiben, Tastaturgebrauch, Handgebrauch, Greifen, Halten und Treppensteigen - ein für ein Schülerprodukt am Markt eher seltener, kombinierter Ansatz. Dieser erweiterte Grundfähigkeitsschutz gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum in jungen Jahren und entfällt später wieder. Bei der Absicherungshöhe bleibt die Zurich vorsichtig: Möglich sind bis zu 1.250 Euro mit Beitragsdynamik beziehungsweise 1.500 Euro ohne Dynamik - niedriger als bei etablierten Schüler-BU-Anbietern wie der LV 1871 oder der Nürnberger. Es gibt zudem eine berufliche Besserstellung bei Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder dem Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufstätigkeit. Da das Produkt noch vergleichsweise neu ist, fehlen umfassende Praxiserfahrungen über mehrere Jahre; unabhängige Beobachter stufen es vorerst eher als Beobachtungskandidaten denn als klare Empfehlung ein.

Auch für Studenten liegt die Absicherungsgrenze bei den meisten Studiengängen bei nur 1.250 bis 1.500 Euro, während der gute Marktstandard inzwischen bei 2.000 Euro liegt (etwa bei der LV 1871, dem Volkswohl Bund, der Allianz oder der Baloise). Für Beamte bietet die Zurich keine Dienstunfähigkeitsklausel an - wer eine solche Absicherung sucht, findet bei Anbietern wie der Bayerischen, der DBV, dem Condor oder Signal Iduna passendere Lösungen. Für Selbstständige und Kammerberufe gibt es in den Vertragsbedingungen einzelne, teils interessante Sonderregelungen, insbesondere für freiberuflich tätige Rechtsanwälte, Tierärzte und Zahnärzte - diese sollten bei konkretem Interesse im Einzelfall genau geprüft werden, da sie je nach Tätigkeitsprofil unterschiedlich greifen.

Antragsprozess

Ärztliche Untersuchung und der Weg zu hohen Renten

Die Grenze, ab der bei der Zurich eine ärztliche Untersuchung nötig wird, wurde in der Vergangenheit von ursprünglich 2.000 Euro auf inzwischen 2.500 Euro angehoben - ein Schritt in die richtige Richtung, der die Zurich aber weiterhin hinter Anbieter wie die Bayerische, HDI, Baloise, Allianz, LV 1871, Gothaer oder Canada Life zurückfallen lässt, die inzwischen bei 3.000 Euro liegen. Selbst kleinere Gesellschaften wie die DEVK haben diese Grenze mittlerweile erreicht.

Wer bei der Zurich eine höhere Rente als 2.500 Euro absichern möchte, kann zweistufig vorgehen: zunächst die maximal möglichen 2.500 Euro mit den normalen Antragsfragen sichern, die Policierung abwarten, und erst danach den restlichen, gewünschten Betrag beantragen. So bleibt zumindest der erste Teilbetrag sicher abgesichert, falls die anschließende ärztliche Untersuchung zu einem ungünstigeren Ergebnis führt. Empfehlenswerter ist bei einem höheren Absicherungsbedarf aber häufig eine Aufteilung auf zwei Versicherer, bei der jeweils nur die finanzielle Angemessenheit geprüft wird, nicht die separate Untersuchungsgrenze jeder einzelnen Gesellschaft.

Bei der finanziellen Angemessenheit zeigt sich die Zurich solide: Bis zu einem Bruttojahresgehalt von 80.000 Euro werden 60 Prozent des Gehalts als Grundlage anerkannt, bis 200.000 Euro sind es 50 Prozent - ein im oberen Marktmittelfeld liegender, guter Wert. Weniger überzeugend ist die Anrechnung eines berufsständischen Versorgungswerks: Schon ab einer privaten BU-Rente von 3.000 Euro monatlich wird das Versorgungswerk zur Hälfte angerechnet - deutlich früher als bei guten Anbietern, die diese Anrechnung teils erst ab 48.000 bis 50.000 Euro Jahresrente vornehmen. Ein von einigen Wettbewerbern angebotenes "Bonusrenten"-Modell nach dem Vorbild der Nürnberger - bei dem gegen Zahlung des vollen Bruttobeitrags eine höhere Rente erzielt werden kann - funktioniert bei der Zurich nach unabhängigen Testrechnungen in der Praxis nicht in der erwarteten Form und bietet keinen erkennbaren Zusatznutzen.

Häufige Fragen

Zurich BU: die wichtigsten Antworten

Wie fair sind die Gesundheitsfragen der Zurich?

Die Hauptfrage ist geschlossen formuliert und fragt nur nach tatsächlichen ärztlichen Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen der letzten fünf Jahre - eine offene Beschwerdefrage gibt es nicht. Kritischer ist die Frage nach Krankenhausaufenthalten: Diese wird über zehn Jahre gestellt, ohne die einschränkende Klarstellung "stationär".

Wie hoch ist die Beitragsdynamik bei der Zurich?

Die Beitragsdynamik der Zurich ist auf maximal 3 Prozent begrenzt statt der marktüblichen 5 Prozent, kann aber immerhin bis zum Vertragsende genutzt werden, ohne bei einem bestimmten Alter zu enden. Ein Widerspruch ist nur zweimal in Folge möglich, danach entfällt die Option endgültig.

Wie hoch ist die Nachversicherung bei der Zurich?

Die Nachversicherung ist bei der Zurich auf insgesamt 2.500 Euro monatliche Rente begrenzt (30.000 Euro Jahresrente), mit maximal 750 Euro pro Einzelerhöhung unabhängig vom Anlass. Das zählt im Marktvergleich zu den niedrigeren Werten.

Gibt es bei der Zurich eine Falle beim Startertarif?

Ja. Der Startertarif der Zurich endet automatisch mit 40 Jahren und muss dann proaktiv in einen Anschlussvertrag umgewandelt werden - mit den dann gültigen Tarifbedingungen und dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter als Berechnungsgrundlage, was die Absicherung erheblich verteuert.

Was brachte die Sonderaktion "vereinfachte Gesundheitsfragen" von 2023?

Bei genauerer Prüfung blieb der reale Mehrwert gering: Im Kern wurde nur der Abfragezeitraum fuer einige Kategorien auf einheitlich fünf Jahre begrenzt - die Aktion wurde unabhängig als Marketing eingeordnet.

Wie zuverlässig ist die anonyme Risikovoranfrage bei der Zurich?

Nach unabhängigen Testanfragen durchwachsen: In manchen Fällen kam als Antwort nur die Aufforderung, direkt einen förmlichen Antrag zu stellen.

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