Die Familienfürsorge Lebensversicherung AG ist der Lebensversicherer im Verbund der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) und bietet mit den Tarifen Classic, Premium und Premium Plus eine BU-Versicherung, die allen Interessenten offensteht - nicht nur kirchlich Gebundenen.
Die Wurzeln der Familienfürsorge reichen bis zum 13. Februar 1923 zurück, als in Goslar die "Evangelische Begräbnis-Unterstützungsvereinigung" gegründet wurde - ihr 100-jähriges Jubiläum feierte das Unternehmen 2023. Damit ist die Familienfürsorge eng, aber nicht identisch mit der Bruderhilfe verwandt: Beide Gesellschaften gehören zum Verbund der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) mit Sitz in Detmold, dessen Organe traditionell mit Vertretern der Kirchen, der Caritas und der Diakonie besetzt sind. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Spartentrennung sind die Geschäftsfelder auf mehrere Gesellschaften verteilt: Die Bruderhilfe Sachversicherung AG deckt Kfz-, Haftpflicht- und Hausratversicherung ab, während die Familienfürsorge Lebensversicherung AG für die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig ist - genau das Thema, um das es auf dieser Seite geht.
Seit 2012 tritt die Gruppe einheitlich unter der Dachmarke VRK auf, wobei die traditionsreichen Namen Familienfürsorge, Bruderhilfe und Pax weiterhin Teil der offiziellen Gesellschaftsbezeichnungen bleiben. Die Ratingagentur Assekurata bewertet die Sicherheitslage der Gesellschaft als exzellent, mit einer Eigenkapitalquote, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt - ein Hinweis auf eine konservative, auf Sicherheit ausgelegte Geschäftspolitik, wie sie für kirchennahe Versicherer häufig typisch ist.
Seit 2002 ist die HUK-Coburg als strategischer Partner an der VRK Holding beteiligt - zunächst mit einer Minderheit von 37,2 Prozent. Diese Beteiligung wurde in den folgenden Jahren mehrfach ausgebaut: Zunächst übernahm die HUK-Coburg im Wege einer Kapitalerhöhung die Mehrheit von 65 Prozent, nach einer weiteren Kapitalerhöhung liegt der Anteil der HUK-Coburg Holding heute bei 72,5 Prozent der VRK Holding GmbH. Die VRK-Gruppe ist damit als Teilkonzern in die HUK-Coburg Versicherungsgruppe eingebunden.
Diese enge Verbindung bringt praktische Synergien in den Bereichen Kapitalanlage, Verwaltung und Rückversicherung mit sich und erklärt, warum manche VRK-Tarife - insbesondere in der Krankenversicherung - strukturelle Ähnlichkeiten mit HUK-Coburg-Tarifen aufweisen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das vor allem eine zusätzliche finanzielle Stabilität im Hintergrund, während die inhaltliche Ausgestaltung der BU-Tarife eigenständig bei der Familienfürsorge verbleibt.
Die Familienfürsorge bietet ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in drei Ausbaustufen an: Classic als umfassende, aber grundlegende Absicherung der Arbeitskraft, sowie Premium und Premium Plus, die für einen vergleichsweise geringen Mehrbeitrag einen erweiterten Leistungsumfang mit zusätzlichen, wertvollen Bausteinen bieten. Für junge Menschen bis einschließlich 30 Jahre gibt es zusätzlich die Start Police mit besonders niedrigen Anfangsbeiträgen - ein typischer Einsteigertarif, wie ihn viele Anbieter für diese Zielgruppe im Programm haben, um den frühen Einstieg in eine BU-Absicherung finanziell attraktiver zu gestalten.
Der modulare Aufbau mit drei klar unterscheidbaren Stufen erleichtert die eigene Entscheidung: Wer den Beitrag möglichst niedrig halten möchte, greift zur Classic-Variante, wer dagegen Wert auf zusätzliche Leistungsbausteine legt - etwa bei der Nachversicherung oder bestimmten Zusatzklauseln -, sollte die Premium-Varianten genauer prüfen. Der Mehrbeitrag für diese erweiterten Stufen bewegt sich nach verfügbaren Informationen in einem überschaubaren Rahmen.
Die Familienfürsorge zahlt die volle Leistung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und verzichtet marktüblich auf die abstrakte Verweisung: Geleistet wird auch dann, wenn die versicherte Person theoretisch in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben. Über eine Erhöhungsoption lässt sich der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensumstände anpassen, etwa bei einer Familiengründung. Zusätzlich sind eine Beitragspause oder eine Beitragsreduzierung möglich, wenn sich die finanzielle Situation vorübergehend ändert - mit der Option, später wieder zum ursprünglichen Beitragsniveau zurückzukehren.
Eine besondere Zusatzleistung betrifft Gesundheitsberufe: Pflegekräfte erhalten über eine Infektionsklausel eine Leistung, wenn ihnen aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots infolge einer Infektionsgefahr die Ausübung ihres Berufs untersagt wird - auch ohne dass im engeren Sinne eine klassische Berufsunfähigkeit vorliegt. Mitarbeiter im kirchlich-sozialen Bereich profitieren zudem häufig von besonderen Vergünstigungen, wenn zwischen ihrem Arbeitgeber und der Familienfürsorge ein Rahmenvertrag besteht - ein Umstand, den Beschäftigte in diesem Bereich direkt bei ihrem Arbeitgeber erfragen können.
Trotz der kirchlichen Wurzeln und der traditionellen Verbindungen zu Pfarrern, Kirchenbeamten, Caritas und Diakonie ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Familienfürsorge keine exklusive Kirchenversicherung: Der Abschluss steht grundsätzlich allen Interessenten offen, unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft oder einer Tätigkeit im kirchlichen Umfeld. Für kirchliche Beamte - etwa Pfarrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder auf Probe - bietet die Gruppe zusätzlich eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung an, die strukturell der klassischen Beamten-Dienstunfähigkeitsversicherung anderer Anbieter entspricht und bereits ab einer Teildienstunfähigkeit von 50 Prozent leistet.
Für Verbraucher außerhalb des kirchlichen Umfelds bedeutet das: Die Familienfürsorge lässt sich ganz normal in einen Vergleich mit anderen BU-Anbietern einbeziehen, ohne dass eine bestimmte Weltanschauung oder Kirchenzugehörigkeit Voraussetzung wäre. Die historisch kirchliche Ausrichtung zeigt sich heute vor allem in der Unternehmenskultur und den Rahmenverträgen mit kirchlichen und sozialen Arbeitgebern, nicht aber in einer Einschränkung des grundsätzlichen Kundenkreises.
| Institut | Ergebnis | Hinweis |
|---|---|---|
| Stiftung Warentest (Finanztest 06/2026) | "Sehr gut" | Für die Tarife Premium und Premium Plus |
| Assekurata | Gesamturteil A | Unternehmenssicherheit als "exzellent" bewertet |
Die gute Bewertung durch Stiftung Warentest bezieht sich ausdrücklich auf die beiden höherwertigen Tarifstufen Premium und Premium Plus - für die Classic-Variante liegen keine identischen Testnoten vor. Wer sich für den preisgünstigeren Classic-Tarif interessiert, sollte daher die konkreten Bedingungsunterschiede zu den getesteten Premium-Varianten genau prüfen, statt automatisch von einer identischen Bewertungsqualität auszugehen.
| Zielgruppe | Eignung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegekräfte und Gesundheitsberufe | Gut geeignet | Eigene Infektionsklausel bei Tätigkeitsverbot |
| Beschäftigte im kirchlich-sozialen Bereich | Gut geeignet | Mögliche Vergünstigungen über Arbeitgeber-Rahmenverträge |
| Junge Menschen bis 30 Jahre | Gut geeignet | Eigener Einsteigertarif Start Police |
| Kirchliche Beamte (Pfarrer, Kirchenbeamte) | Gut geeignet | Eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung verfügbar |
| Verbraucher ohne kirchlichen Bezug | Ebenfalls geeignet | Keine Zugangsbeschränkung, offen für alle Interessenten |
Nicht ganz. Beide gehören zum selben Verbund der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK). Die Bruderhilfe Sachversicherung AG deckt Kfz-, Haftpflicht- und Hausratversicherung ab, während die Familienfürsorge Lebensversicherung AG für die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig ist.
Es gibt drei Ausbaustufen: Classic als grundlegende Absicherung, sowie Premium und Premium Plus mit erweitertem Leistungsumfang gegen einen geringen Mehrbeitrag. Für junge Menschen bis 30 Jahre gibt es zusätzlich die Start Police mit besonders niedrigen Anfangsbeiträgen.
Nein. Auch wenn die Wurzeln der Gesellschaft im kirchlichen Umfeld liegen, steht die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich allen Interessenten offen, unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft.
Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe erhalten eine Leistung, wenn ihnen aufgrund eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots infolge einer Infektionsgefahr die Ausübung ihres Berufs untersagt wird, auch ohne klassische Berufsunfähigkeit im engeren Sinne.
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