Die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) ist der traditionsreichste Standesversicherer für akademische Heilberufe in Deutschland - gegründet 1881, heute eine hundertprozentige AXA-Tochter mit einem eigenen Beirat aus Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern.
Die Deutsche Ärzteversicherung AG (DÄV) ist rechtlich eine eigene Aktiengesellschaft, wirtschaftlich jedoch eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des AXA-Konzerns. Ihr Berufsunfähigkeits-Bedingungswerk basiert im Kern auf dem allgemeinen AXA-Tarif, ergänzt um mehrere arztspezifische Zusatzklauseln - etwa eine Infektionsklausel für den Fall eines behördlich angeordneten Berufsverbots sowie einen erweiterten Verweisungsschutz für akademische Heilberufe. Der Vertrieb erfolgt fast ausschließlich über die Deutsche Ärzte Finanz (DÄF), die als Ausschließlichkeitsvermittler vertraglich primär an die Produkte des AXA-Konzerns gebunden ist - wer sich über die DÄF beraten lässt, erhält damit eine Auswahl aus dem AXA-Produktuniversum und keinen unabhängigen Vergleich über den gesamten BU-Markt.
Die DÄV versichert ausschließlich akademische Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie Medizinstudierende. Der Markt ist damit bewusst eng definiert - die DÄV ist kein allgemeiner BU-Versicherer, sondern ein Standesversicherer mit klarer Nischenstrategie, die sich in einer engen Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und Standeskammern der Heilberufe widerspiegelt.
Die Vorläuferin der heutigen Deutschen Ärzteversicherung wurde 1881 als ärztliche Hilfskasse gegründet - zu einer Zeit, in der es noch keinen staatlichen Sozialschutz für Ärzte gab. Zu den Gründungsmitgliedern gehörte der Bakteriologe Robert Koch, worauf sich die DÄV bis heute gerne bezieht. Den heutigen Namen trägt die Gesellschaft seit 1928. 1955 folgte die erste Übernahme durch die Colonia Lebensversicherung, die 1996 selbst Teil des AXA-Konzerns wurde - seither ist die Deutsche Ärzteversicherung AG eine vollständige Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG.
Der AXA-Konzern selbst zählt zu den größten Versicherungsgruppen der Welt, ist in rund 64 Ländern aktiv und verwaltet in Deutschland nach eigenen Angaben rund 900.000 Berufsunfähigkeitsverträge. Diese Konzerngröße verschafft der DÄV im Hintergrund eine finanzielle Stabilität, die ein eigenständiger, kleinerer Standesversicherer ohne Konzernrückhalt kaum erreichen könnte - ein Aspekt, der bei einer typischerweise über Jahrzehnte laufenden Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus Gewicht hat.
Die BU-Rente der DÄV wird weltweit gezahlt, bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und unabhängig davon, ob anderweitige Versorgungsleistungen oder ein Hinzuverdienst bezogen werden. Auch bei Pflegebedürftigkeit leistet die DÄV bereits ab dem ersten Pflegepunkt. Versichert ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut.
Bei einer schweren Erkrankung wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt zahlt die DÄV eine Sofortrente für 15 Monate, unabhängig davon, ob im Anschluss tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im klassischen Sinn festgestellt wird. Bei einer Ansteckungsgefahr für Patienten - etwa durch eine Infektionskrankheit, die ein behördliches Tätigkeitsverbot nach sich zieht - leistet die DÄV die volle Rente, auch wenn medizinisch keine klassische Berufsunfähigkeit vorliegt. Auf Wunsch lässt sich zudem eine garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall von 1 bis 3 Prozent vereinbaren. Ohne ärztliches Attest lässt sich laut eigenen Angaben die höchste BU-Rente am Markt mit bis zu 3.000 Euro monatlich versichern; für Studierende gibt es zudem niedrige Anfangsbeiträge bis zum Berufsstart bei vollem Versicherungsschutz.
Die DÄV wirbt mit einem konkreten Verweisungsschutz speziell für die versicherten Heilberufe: Im Leistungsfall darf weder konkret noch abstrakt auf einen Beruf außerhalb der akademischen Heilberufe verwiesen werden. Wer als Arzt neue Kenntnisse erwirbt und dadurch eine andere Tätigkeit ausübt, dabei aber nicht mehr als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut arbeitet, erhält trotzdem weiterhin Leistung - solange die zuletzt in diesem Rahmen ausgeübte Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr möglich ist. Für einen Operateur, der aufgrund einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, bedeutet das konkret: Er kann nicht einfach auf eine allgemeinmedizinische oder verwaltende Tätigkeit verwiesen werden, solange diese nicht bereits seiner zuletzt ausgeübten fachärztlichen Tätigkeit entsprach.
Ergänzend bleibt Schutz und Beitrag auch bei einer späteren Aufnahme risikoreicherer Tätigkeiten oder Hobbys unverändert - eine nachträgliche Meldepflicht für ein neues, riskanteres Hobby besteht bei der DÄV also nicht. Für Ärztinnen und Ärzte im Teilzeitmodell leistet die BU-Versicherung bereits, wenn aus gesundheitlichen Gründen höchstens noch drei Stunden gearbeitet werden können - ein Baustein, der die zunehmend verbreitete Teilzeitarbeit im ärztlichen Berufsfeld gezielt berücksichtigt.
Eine strukturelle Besonderheit der DÄV ist ihr Beirat, der sich aus Vertretern der Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerschaft zusammensetzt. Bei Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall - etwa wenn ein Versicherter mit einer Entscheidung der DÄV nicht einverstanden ist - kann dieser Beirat angerufen werden. Nach eigenen Angaben ist die DÄV dem Urteil des Beirats bislang stets gefolgt, auch wenn es der ursprünglichen Entscheidung des Versicherers widersprach. Ein rechtlich bindendes Schiedsverfahren ist das nicht - es handelt sich um eine freiwillige, aber nach Unternehmensangaben konsequent genutzte außergerichtliche Schlichtungsinstanz.
In der Struktur des Beirats und der Aufsichtsgremien spiegelt sich die enge Verzahnung der DÄV mit der organisierten Ärzteschaft wider: Standesvertreter aus Bundesärztekammer, Zahnärztekammer und weiteren Organisationen sind Teil dieser Gremien. Auch die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden wie dem Marburger Bund, dem Hartmannbund, der Psychotherapeutenvereinigung, dem Bundesverband praktizierender Tierärzte und dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstreicht diese Standesnähe.
Während des Elterngeldbezugs übernimmt die DÄV die Beiträge für bis zu sechs Monate bei vollem Versicherungsschutz. Wer aufgrund eines zu hohen Einkommens keinen Anspruch mehr auf gesetzliches Elterngeld hat, kann die Beitragsübernahme auch durch den Nachweis einer entsprechenden Arbeitszeitreduktion erhalten - ein Detail, das insbesondere gut verdienende Fachärzte und Praxisinhaber betrifft, die formal aus dem Elterngeldbezug herausfallen. In Kombination mit einer Altersvorsorge der DÄV lässt sich zudem der Baustein "FamilyPlus" nutzen, der während der Elternzeit bis zu sechs Monatsbeiträge für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einspart.
Für Mitglieder ausgewählter Berufsverbände bietet die DÄV zudem das Konzept "DocD'or" an, das den Berufsunfähigkeitsschutz mit einer flexiblen Altersvorsorge in einem Vertrag kombiniert. Solche kombinierten Konzepte können administrativ bequemer sein als zwei getrennte Verträge, sollten aber im Einzelfall daraufhin geprüft werden, ob die jeweiligen BU- und Altersvorsorge-Komponenten für sich genommen mit eigenständigen Alternativen konkurrenzfähig sind.
Nach mehreren unabhängigen Marktvergleichen zählt die DÄV bei vergleichbarer Absicherungshöhe eher zu den teureren Anbietern für Ärzte am Markt - manche Vergleichsrechnungen kommen auf einen Aufpreis von rund 25 bis 50 Prozent gegenüber vergleichbaren Tarifen anderer Anbieter. Gleichzeitig erzielt die DÄV in unabhängigen Tests, die primär die Bedingungsqualität bewerten, regelmäßig gute bis sehr gute Noten und wird in spezialisierten Ärzte-BU-Vergleichen regelmäßig unter den empfehlenswerten Anbietern für diese Zielgruppe genannt - neben etablierten Namen wie Allianz, Alte Leipziger, der Bayerischen, HDI, LV 1871, Nürnberger und dem Volkswohl Bund.
Diese Kombination aus überdurchschnittlichem Preis und grundsätzlich solider Bedingungsqualität lässt sich am besten so einordnen: Wer aus Überzeugung oder aufgrund der Standesnähe gezielt einen spezialisierten Ärzteversicherer sucht, findet in der DÄV eine etablierte, gut dokumentierte Lösung. Wer dagegen primär auf ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis achtet, sollte die DÄV nicht isoliert betrachten, sondern konsequent mit allgemeinen BU-Anbietern vergleichen, die für akademische Heilberufe ebenfalls attraktive Sonderkonditionen anbieten - etwa über eigene Sonderaktionen für Mediziner oder spezifische Kammerberufe-Regelungen.
| Zielgruppe | Eignung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Ärzte mit Standesbindung | Gut geeignet | Beirat, Verweisungsschutz, enge Verbandsanbindung |
| Operateure und praktisch tätige Fachärzte | Gut geeignet | Verweisungsschutz auf konkrete fachärztliche Tätigkeit |
| Medizinstudierende | Gut geeignet | Niedrige Anfangsbeiträge bis zum Berufsstart |
| Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit/Teilzeit | Gut geeignet | Beitragsübernahme, Teilzeitschutz ab drei Stunden |
| Preisbewusste mit Fokus auf beste Konditionen | Vergleich empfehlenswert | Im Marktvergleich eher teurer als vergleichbare Tarife |
| Andere Berufsgruppen außerhalb der Heilberufe | Nicht verfügbar | DÄV steht ausschließlich akademischen Heilberufen offen |
Rechtlich ja, die Deutsche Ärzteversicherung AG ist eine eigene Aktiengesellschaft. Wirtschaftlich ist sie jedoch eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des AXA-Konzerns, und ihr BU-Bedingungswerk basiert im Kern auf dem AXA-Tarif, ergänzt um mehrere arztspezifische Zusatzklauseln.
Die DÄV versichert ausschließlich akademische Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie Medizinstudierende. Für andere Berufsgruppen steht der Tarif nicht offen.
Der Beirat besteht aus Vertretern der Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerschaft und kann bei Meinungsverschiedenheiten im Leistungsfall angerufen werden. Die DÄV gibt an, dem Urteil des Beirats bislang immer gefolgt zu sein, auch wenn es der ursprünglichen Entscheidung des Versicherers widersprach.
Nach mehreren unabhängigen Marktvergleichen zählt die DÄV eher zu den teureren Anbietern für Ärzte am Markt. Gleichzeitig erzielt sie in Tests, die die Bedingungsqualität bewerten, regelmäßig gute bis sehr gute Noten. Ein Vergleich mit anderen Anbietern lohnt sich daher in jedem Fall.
Während des Elterngeldbezugs übernimmt die DÄV die Beiträge für bis zu sechs Monate bei vollem Versicherungsschutz. Im Teilzeitmodell leistet die BU bereits, wenn aus gesundheitlichen Gründen höchstens noch drei Stunden gearbeitet werden können.
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