Berufsunfähigkeitsversicherung Tipps 2024

BU Tipps - Statistiken und Ursachen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Statistiken über die Krankheiten, die schlussendlich zur Berufsunfähigkeit führen, sind zahlreich. Überwiegend verantwortlich für den Arbeitsausfall sind Erkrankungen des Rückens durch Knocherkrankungen oder Schäden der Wirbelsäule, psychische Erkrankungen (Gemüt, Nerven) und Herz- und Kreislauferkrankungen. Eine Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn der bisherige Arbeitsablauf zu wenigstens 50 Prozent nicht mehr geleistet werden kann. Für mindestens ein halbes Jahr muss die Krankheit zu einem dauerhaften Rückgang der Arbeitskraft beitragen. Die Art der Erkrankung ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht maßgeblich. Die Versicherung zahlt also unabhängig davon, ob ein Unfall, eine Erkrankung oder ein chronisch verlaufender Krankheitsprozess für den Arbeitsausfall verantwortlich ist.

In Deutschland gehen jährlich mehr als 350.000 Menschen wegen Krankheit in Frühente. Die verminderte Arbeitsfähigkeit geht dabei nicht nur auf Arbeitsunfälle zurück sondern auch auf Unfälle, die im Haushalt oder in der Freizeit passieren. Geläufig ist, dass Berufe mit hoher körperlicher Belastung vermehrt dem Risiko der Berufsunfähigkeit ausgesetzt sind, wie etwa die Tätigkeit von Handwerkern, Feuerwehrmännern oder Pflegepersonal. Tatsächlich besteht dieses Risiko aber auch für geistig stark beanspruchte Berufsgruppen, z. B. Lehrer.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufe

Berufsunfähigkeitsversicherung Tipps
Berufsunfähigkeitsversicherung Tipps
Sicherlich hat die Regel Gültigkeit, dass jemand in einem weniger belastenden Beruf, wie z. B. Ärzte, Architekten, Kaufleute oder Verwaltungsbeamte, einem wesentlich geringeren Risiko der Berufsunfähigkeit ausgesetzt ist. Die Gefahr besteht jedoch in jedem Berufszweig. Damit ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend anzuraten – unabhängig vom Beruf. Dafür, dass man ein Leben lang gesund ist und seiner Arbeit nachgehen kann, gibt es keine Garantie. Besonders Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Krankheiten sind in den vergangenen Jahren weitaus häufiger aufgetreten (bspw. durch Burn-Out, Mobbing etc.). Darüber hinaus verursachen Krebs- und Herz-/Kreislauferkrankungen vielmals Berufsunfähigkeit. Dieses Risiko mithilfe einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern ist eine eigenständige Aufgabe eines jeden Bürgers.

Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

Die Verträge der Berufsunfähigkeitsversicherung sehen vor, dass die Versicherten im Versicherungsfall eine Monatsrente erhalten. Diese soll gezahlt werden bis die gesetzliche Altersrente einspringt. Als Faustformel gilt: Die Rente sollte zwischen 70 bis 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des Versicherten betragen. Die monatlichen Fixkosten sowie das bisherige Einkommen bestimmen die Höhe der Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die laufenden Kosten für Miete, Kfz, Lebenshaltung, Kredite und Versicherungen fallen auch im Krankheitsfall an. Arbeitnehmer und Selbständige, die gesetzlich rentenversichert sind, sollten zunächst berechnen, wie hoch ihr Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist. Die so genannte Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz von monatlichem Nettolohn und den etwaigen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenkasse. Diese Lücke sollte durch private Vorsorge geschlossen werden. Ist die Entscheidung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen, gilt es, eine geeignete Versicherung auszuwählen.

Berufsunfähigkeitsversicherung - Versteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt zahlreiche Versicherungsvarianten, z. B. separate Berufsunfähigkeitsversicherungen oder solche, die mit Renten-, Basisrenten- oder Lebensversicherungen kombiniert werden. Vor der endgültigen Entscheidung sollte man einen Vorsorgeexperten hinzuziehen. 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens sollten in etwa abgesichert werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert werden müssen. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (Schicht 3) muss die BU-Rente mit dem sog. Ertragsanteil versteuert werden (im Allgemeinen werden hierfür etwa 18% angenommen). Im Rahmen der Basisrente (Schicht 1) wird die BU-Rente allerdings höher besteuert und zwar voll.

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.03.2024