Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern 2024

BU Steuern - Steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Sofern der Höchstbetrag durch die Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft ist, können Angestellte jährlich einen Betrag von 1.900 Euro absetzen. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gilt eine höhere Grenze von 2.800 Euro. Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung als zusätzliche Option zur Basisrente / Rürup Rente abgeschlossen hat, kann als Alleinstehender bis zu 20.000 Euro jährlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung weniger als 50 Prozent des Beitrags für die Basisrente / Rürup Rente beträgt. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können pro Jahr bis zu 40.000 Euro absetzen. Allerdings gibt es eine hier eine prozentuale Staffelung.

BU-Rente muss versteuert werden

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Einnahmen aus einer Berufsunfähigkeitsrente zählen generell zum zu versteuernden Einkommen. Wie hoch die Steuerzahlung ausfällt, hängt zum einen vom persönlichen Steuersatz und zum anderen von der Herkunft der Rente ab. Zahlungen aus einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente zählen dabei als abgekürzte Leibrente, die mit ihrem Ertragsanteil versteuert werden müssen. Die Höhe des zu versteuernden Anteils hängt davon ab über welchen Zeitraum die Rente gezahlt wird. Wer erst kurz vor Renteneintritt berufsunfähig muss einen geringeren Anteil der ausgezahlten Rente versteuern.

Im Falle einer Laufzeit von fünf Jahren beträgt der Steuersatz etwa fünf Prozent. Wird die Berufsunfähigkeitsrente über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt muss mit einem Steuersatz von bis zu 21 Prozent gerechnet werden. Sofern das gesamte Jahreseinkommen inklusive der BU-Rente einen gewissen Freibetrag nicht übersteigt, wird keine Steuer berechnet. Auf der anderen Seite können zusätzliche Einkommen den Ertragsanteil der BU-Rente erhöhen. Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Altersvorsorge erhält, deren Beiträge steuerfrei waren, muss die Rentenzahlungen komplett versteuern. Bei Beamten die jünger als 63 sind und eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten wird diese gleich wie ein Arbeitslohn versteuert.

Steuerliche Kriterien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer mit seinem Einkommen für den Lebensunterhalt der Familie aufkommt, sollte seine Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Dies gilt insbesondere für Berufsanfänger, die erst nach fünf Jahren Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Doch selbst wer Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, kann seinen Lebensunterhalt damit kaum bestreiten. Denn die Erwerbsminderungsrente beträgt im Höchstfall knapp 40 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens. Dazu gelten für eine Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit strenge Auflagen. So kann der Arbeitnehmer dazu gezwungen werden eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält überhaupt keine Rente. Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden wird nur die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Dagegen leistet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung bereits, wenn der Versicherte seinen aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Versteuert werden muss dabei lediglich der Ertragsanteil der bezogenen Rente. Durch die Anwendung von Freibeträgen lässt sich die steuerliche Belastung zudem reduzieren.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.04.2024