BU Bedingungen / Berufsunfähigkeitsversicherung Klauseln

Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Versicherung

Die Bedingungen einer BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) sind von großer Bedeutung. Denn im Ernstfall können die verschiedenen Klauseln in den Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherungen zum Nachteil der Versicherten werden. Diese AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) können dazu führen, dass ein Versicherter im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen erhält, weil z. B. nach Ansicht der Versicherungsgesellschaft keine Berufsunfähigkeit vorliegt (weil der Versicherte ggf. auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann; sog. abstrakte Verweisung).

Ein anderer Grund, der zur Leistungsablehnung führen kann, ist, dass der Antrag Jahre zuvor nicht vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt worden war und damit gegen die sog. vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen wurde. Auf einige spezielle Klauseln von Tarifen für eine BU Versicherung sollte daher besonders geachtet werden. Nachfolgend sind einige der wichtigsten BU-Bedingungen aufgeführt.

Viele Berufsunfähigkeitsversicherung Angebote - Testergebnisse vergleichen

Das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen ist groß, was die Auswahl mitunter etwas schwierig macht. Um sich einen Überblick über die verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife zu verschaffen, bieten die Testergebnisse von Fachzeitschriften und Verbraucherorganisationen wichtige Hilfestellungen. Unter anderem untersucht die Stiftung Warentest / Finanztest regelmäßig die aktuellen BU-Tarife bezüglich ihrer Leistungen und Kosten. Um eine gute Bewertung zu erhalten, werden an die BU-Versicherer hohe Anforderungen gestellt.

Die wichtigsten BU Bedingungen

BUZ Bedingungen
BU Bedingungen - Die wichtigsten BU
Bedingungen und Klauseln
Gute Berufsunfähigkeitsversicherung Verträge zeichnen sich insbesondere durch nachfolgende Bedingungen aus. Diese Kriterien in BU Verträgen werden unter anderem auch beim BU-Test der Stiftung Warentest berücksichtigt und wirken sich in besonderem Maße auf die Bewertung aus.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Verweisung im Leistungsfall

Nicht für alle Versicherer gelten automatisch alle Versicherten in den gleichen Situationen als berufsunfähig. Teilweise wird der Versicherte in manchen BU Verträgen auf eine andere Beschäftigung verwiesen (sog. abstrakte Verweisung bzw. konkrete Verweisung). Dabei soll sich seine soziale Stellung und seine Einkommensverhältnisse nicht deutlich verschlechtern, was in der Praxis manchmal schwer nachzuweisen ist. Bei diesem Recht auf Verweisung ist es unerheblich, ob der Versicherte in dem anderen Beruf auch wirklich eine freie Stelle bekommt, so dass der Versicherte das Arbeitsplatzrisiko selbst tragen muss.

BU Varianten - Erwerbsunfähigkeit - Schulunfähigkeit - Studenten

Manche BU-Tarife erbringen BU-Leistungen nicht bei Berufsunfähigkeit, sondern erst bei Erwerbsunfähigkeit - also dann, wenn der Berufstätige keinerlei Job mehr ausüben kann. Für Kinder, Schüler, Studierende und Auszubildende kann diese Regelung Sinn machen (sog. Schulunfähigkeit). Allerdings sollte dann eine weitere Regelung enthalten sein, dass nach Abschluss der Berufsausbildung bzw. bei Ausübung eines regulären Berufs die Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko der  Berufsunfähigkeit voll abdecken muss.

BU-Leistung Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Erbringung der BU-Leistung sind ein weiterer möglicher Problemfall: Einige Versicherer zahlen die Rente nur, wenn ein Attest des Arztes vorliegt, wonach der Versicherte „auf Dauer“ berufsunfähig sein wird. Dieser Sachverhalt ist allerdings schwer zu prognostizieren. Kundenfreundliche Bedinungen sehen BU-Leistungen vor, wenn der Versicherte 6 Monate nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risiko/-Lebensversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann an eine Risikolebensversicherung, Rentenversicherung oder Lebensversicherung gekoppelt werden. Daraus entsteht eine Mischkalkulation, indem ein Teil des Beitrags für die Altersvorsorge verwendet wird und der andere Teil für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn der Versicherte die Beiträge zu diesem Vertrag temporär nicht bezahlen kann, gibt es die Möglichkeit, von den Beiträgen für eine Zeit lang freigestellt zu werden – allerdings mit der Problematik, dass dann der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr besteht. In diesem Fall muss die Berufsunfähigkeitsversicherung erneuert werden, sobald der Versicherte seine Beiträge wieder zahlen kann – zu neuen Bedingungen und mit erneuter Gesundheitsprüfung. Einige BU-Gesellschaften bieten aber auch eine Beitragsfreistellung und die anschließende Weiterführung des Vertrages zu den ursprünglichen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Berufsunfähigkeitsversicherung Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel besagt, dass der Versicherer verlangen kann, dass der Betroffene bestimmte „zumutbare“ Behandlungsmethoden in Anspruch nimmt. Nur unter dieser Bedingung, würde eine BU-Rente geleistet. Daher sind Versicherte mit einem BU-Tarif ohne Arztanordnungsklausel besser gestellt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Karenzzeit

Eine BU mit einer vereinbarten Karenzzeit ist günstiger. Die Karenzzeit bedeutet allerdings, dass für die ersten bspw. 12 Monate keine BU-Leistung fließt.

Berufsunfähigkeitsversicherung Staffelung - 25 Prozent - 50 Prozent - 75 Prozent

Die Berufsunfähigkeitsrente unterliegt einer Staffelung, die je nach BU-Versicherer variieren kann. Die versicherte BU-Rente wird in der Regel gezahlt, wenn der Versicherte zu mindestens 50% als berufsunfähig gilt. Andere Versicherer zahlen z. B. ein Drittel der Rente bei 2/3 Berufsunfähigkeit oder 75% des Rentenhöchstbetrages, wenn der Versicherte zu 25% berufsunfähig ist.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.03.2024