Berufsunfähigkeitsversicherung · Antragsfragen
35 Gesellschaften, acht Merkmale der regulären Gesundheitsprüfung. Such nach einer Gesellschaft, filtere nach einem Merkmal – oder dreh die Frage um: Wer fragt die Psyche nur drei Jahre ab?
Bis zu dieser monatlichen BU-Rente kommst du mit den normalen Antragsfragen aus. Darüber verlangt der Versicherer zusätzlich eine ärztliche Untersuchung, einen Hausarztbericht oder Ähnliches – je nach Eintrittsalter teilweise auch schon etwas früher.
Praktische Folge: Wer 3.000 € absichern will, hat bei einer Gesellschaft mit 2.000 €-Grenze automatisch die deutlich umfangreichere Prüfung am Hals. Ein „?" heißt: Grenze nicht sauber dokumentiert.
Antragsfrage, ob in den letzten fünf Jahren schon einmal ein Antrag zu erschwerten Bedingungen angenommen, abgelehnt oder zurückgestellt wurde.
„Nein" ist für dich günstig: Ein früherer Zuschlag oder eine Ablehnung muss dann nicht offengelegt werden. Deshalb ist die Reihenfolge der Anfragen wichtig – wahllose Voranfragen an viele Gesellschaften können hier später teuer werden.
Zeitraum, über den Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio- und Psychotherapeuten abgefragt werden.
Marktstandard sind fünf Jahre. Drei Jahre bieten nur wenige Häuser – das kann bei einer Behandlung, die vier Jahre zurückliegt, über Annahme, Ausschluss oder Zuschlag entscheiden.
Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen und Psychotherapie. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für einen BU-Leistungsfall – entsprechend genau schauen die Versicherer hin.
Die Spannweite ist hier am größten: von drei Jahren bis zu zehn Jahren. Eine Therapie, die sechs Jahre zurückliegt, ist bei der einen Gesellschaft schlicht nicht anzugeben und führt bei der nächsten zu Ausschluss oder Ablehnung.
Fragt der Versicherer auch nach Beschwerden, wegen derer du nicht beim Arzt warst? Das ist der Unterschied zwischen einer geschlossenen Fragestellung („Waren Sie in Behandlung wegen…") und einer offenen („Bestehen oder bestanden Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen…").
Zeitraum für Krankenhaus-, Reha- und Kuraufenthalte sowie Operationen. Zehn Jahre sind noch Marktstandard, aber immer mehr Gesellschaften verkürzen auf fünf.
Relevant wird das bei einer OP oder einem Klinikaufenthalt, der sechs bis neun Jahre zurückliegt – der klassische Fall, in dem die Wahl des Versicherers den Ausschlag gibt.
Wird nach bereits geplanten, beabsichtigten oder ärztlich angeratenen Maßnahmen gefragt? Das ist die Hintertür für Beschwerden, die noch nicht behandelt wurden.
Beispiel: Du schiebst den Arztbesuch wegen Rückenschmerzen vor dir her und willst „vorher noch schnell" abschließen. Bei „Ja, angeraten" oder „Ja, vorgesehen" musst du das angeben. „Nein" heißt: Diese Frage stellt sich im Antrag nicht.
Zwei sehr verschiedene Dinge stecken in dieser Spalte:
Die Allianz trennt beides ausdrücklich: zehn Jahre für Behandlungen, fünf Jahre für Konsum. Bei der HUK-Coburg ist die Abfrage unbegrenzt.
Die drei Balken zeigen Ambulant, Psyche und Stationär auf einer gemeinsamen Skala von 0 bis 10 Jahren. Je kürzer die Balken, desto weniger musst du im Antrag offenlegen. Ein gestrichelter Balken heißt: Der Zeitraum ist je nach Diagnosebereich unterschiedlich.